Anleitung DSC 201 SPK 1
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Der Doppelschleifer ist ein Kombigerät für Grob- und
Feinschliff vom Metallen, Kunstoffen und anderen
Materialien unter Verwendung der entsprechenden
Schleifscheiben.
Die Maschine darf nur nach ihrer Bestimmung
verwendet werden! Trotz bestimmungsgemäßer
Verwendung können bestimmte Restrisikofaktoren
nicht vollständig ausgeräumt werden. Bedingt durch
die Konstruktion und den Aufbau der Maschine
können folgende Punkte auftreten.
Berührung der Schleifscheibe im nicht abge-
deckten Bereich.
Herausschleudern von Teilen aus beschädigten
Schleifscheiben.
Herausschleudern von Werkstücken und Werk-
stückteilen.
Gehörschäden bei Nichtverwendung des nötigen
Gehörschutzes.
Besondere Sicherheitshinweise
1. Vor Inbetriebnahme der Schleifmaschine sind die
Schleifkörper einer Klangprobe zu unter-ziehen
(einwandfreie Schleifkörper haben beim leichten
Anschlagen – Plastikhammer – einen klaren
Klang). Dies trifft ebenfalls zu, wenn neue
Schleifkörper aufgespannt werden
(Transportschäden).
Die Maschine ist unbedingt einem Probelauf
ohne Belastung von mindestens 5 Minuten zu
unterziehen. Dabei ist der Gefahrenbereich zu
verlassen.
2. Es dürfen nur Schleifkörper verwendet werden,
die Angaben tragen über Hersteller, Art der
Bindung, Abmessung und zulässige Um-
drehungszahl.
3. Schleifkörper sind an trockenen Orten bei
möglichst gleichbleibenden Temperaturen
aufzubewahren.
4. Zum Aufspannen der Schleifkörper dürfen nur die
mitgelieferten Spannflansche verwendet werden.
5. Zum Aufspannen der Schleifkörper dürfen nur
gleichgroße und gleichgeformte Spannflansche
verwendet werden. Die Zwischenlagen zwischen
Spannflansch und Schleifkörper müssen aus
elastischen Stoffen z.B. Gummi weicher Pappe
usw., bestehen.
6. Die Aufnahmebohrung von Schleifkörpern darf
nicht nachträglich aufgebohrt werden.
7. Die Werkstückauflagen und die oberen nach-
stellbaren Schutzabdeckungen sind stets so
dicht wie möglich an den Schleifkörper heranzu-
stellen (Abstand max. 2 mm).
8. Schleifkörper dürfen nicht ohne Schutz-
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17.05.2005
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einrichtung betrieben werden. Dabei dürfen
folgende Abstände nicht überschritten werden:
– Werkstückauflage/Schleifscheibe: max. 2 mm
– Schutzabdeckung/Schleifscheibe: max. 2 mm
9. Vor dem Gebrauch des Doppelschleifers müssen
Schutzhalter, Werkstückauflage und Sichtschutz
angebracht werden.
10. Bei Schleifscheibenwechsel ist vorher der
Netzstecker zu ziehen.
11. Die max. Umfangsgeschwindigkeit der
Trockenschleifscheibe beträgt: 29,30 m/s
Berechnung:
Umfangsgeschwindigkeit
m/s = d x 3,14 x n
60 x 1000
d = Durchmesser der Schleifscheibe in mm
n = Motordrehzahl pro Minute
Beispiel:
m/s =200 x 3,14 x 2800
60 x 1000
= 29,30 m/s
12. Max. zulässige Motorgehäusetemperatur: 80 ° C
13. Vor Arbeitsbeginn ist die Schleifmaschine mittels
der 4 Befestigungslöcher in der Bodenplatte fest
mit der Werkbank etc. zu verschrauben.
14. Die Einstellung des Funkenabweisers ist
periodisch vorzunehmen, so dass der Verschleiß
der Scheibe ausgeglichen wird, wobei der
Abstand zwischen Funkenabweiser und Scheibe
so gering wie möglich und in keinem Fall größer
als 2mm zu halten ist.
15. Sobald der Funkenabweiser (3) und die
Werkstückauflage (7) nicht mehr auf max. 2mm
an die Schleifscheibe herangestellt werden kann,
muss die Schleifscheibe spätestens
ausgetauscht werden.
Schutzhandschuhe tragen
Augenschutz tragen
Gehörschutz tragen