Altgeräte dürfen nicht in den Hausmüll!
Sollten der Wecker und die Temperaturstation ein-
mal nicht mehr benutzt werden können, so ist je-
der Verbraucher gesetzlich verpflichtet,
Altgeräte getrennt vom Hausmüll, z. B. bei einer
Sammelstelle seiner Gemeinde/seines Stadtteils,
abzugeben. Damit wird gewährleistet, dass Altge-
räte fachgerecht verwertet und negative Auswirkungen auf
die Umwelt vermieden werden. Deswegen sind Elektrogeräte
mit dem hier abgebildeten Symbol gekennzeichnet.
Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll!
Als Verbraucher sind Sie gesetzlich verpflichtet, alle
Batterien und Akkus, egal ob sie Schadstoffe* ent-
halten oder nicht, bei einer Sammelstelle in Ihrer
Gemeinde/Ihrem Stadtteil oder im Handel abzuge-
ben, damit sie einer umweltschonenden Entsor-
gung zugeführt werden können.
*gekennzeichnet mit: Cd = Cadmium, Hg = Quecksilber, Pb = Blei
Entsorgung
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