Belasten Sie die Umwelt nicht mit Produkten, die biologisch nicht abbaubar
sind, sondern entsorgen Sie dieselben im Einklang mit den geltenden
Vorschriften. Am Ende seiner Nutzzeit darf das Produkt nicht zusammen mit
dem Stadtmüll beseitigt werden. Es kann zu den eigens von den städtischen
Behörden eingerichteten Sammelstellen oder zu den Fachhändlern, die einen
Rücknahmeservice anbieten, gebracht werden. Die getrennte Entsorgung eines
Haushaltsgerätes vermeidet mögliche negative Auswirkungen auf die Umwelt
und die menschliche Gesundheit, die durch eine nicht vorschriftsmäßige
Entsorgung bedingt sind. Zudem wird die Wiederverwertung des Materials, aus
dem sich das Gerät zusammensetzt, ermöglicht, was wiederum eine erhebliche
Einsparung an Energie und Ressourcen mit sich bringt. Das Produkt ist mit
einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet, um an die Verpflichtung
zur getrennten Entsorgung von elektrischen Haushaltsgeräten zu erinnern.
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