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superba Superbaflex 4MM RF Manuel D'utilisation page 10

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12.
Garantie
Alle Unterfederungen werden vor der Auslieferung hinsichtlich Material, Qualität, Ausfüh-
rung und Funktionsfähigkeit sorgfältig geprüft.
Bei normaler Beanspruchung gewährt der Hersteller eine Garantie von insge-
samt 10 Jahren auf die Gebrauchsfähigkeit, welche Material- und Verarbeitungs-
fehler deckt. Die Vollgarantie beträgt zwei Jahre ab Lieferdatum. Für Elektro-
Motoren und elektrische Teile erlischt nach diesen 2 Jahren jeglicher Anspruch.
Vom dritten Jahr an gilt eine degressive Garantie auf den Verkaufspreis gemäss nach-
folgender Staffelung:
Garantiefall im
1. Jahr
2. Jahr
3. Jahr
4. Jahr
5. Jahr
D
6. Jahr
7. Jahr
8. Jahr
9. Jahr
10. Jahr
Bei Totalersatz des Produktes gilt der aktuelle Katalogpreis zum Zeitpunkt des Garantie-
anspruchs als Verkaufspreis. Mängel aus normaler Abnutzung und unsachgemässer
Behandlung sind ausgenommen von der Garantie; insbesondere Transportschäden
oder andere Beschädigungen wie z.B. Anwendung von Gewalt oder Überbelastung.
Ebenso ist die Haftung für Folgeschäden ausgeschlossen.
Der Hersteller behebt Schäden innerhalb der Garantiezeit durch Reparatur, Austausch
oder vergleichbaren Ersatz. Die Garantiezeit wird durch Garantieleistungen seitens
des Herstellers weder unterbrochen, noch beginnt diese von neuem. Nach Ablauf der
Vollgarantie gehen Fahrt, Transport und Montage zu Lasten des Käufers. Für ein Er-
satzprodukt während der Ausfallzeit ist er selbst besorgt. Der Garantieanspruch gilt
ab Kaufdatum bzw. Lieferdatum ab Werk und nur gegen Vorweisung der Kaufquittung
im Geschäft des Einkaufes. Kein Garantieanspruch ohne Rechnung. Bei Anspruch auf
Garantieleistungen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Superba Fachhändler.
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Kosten für den Käufer
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