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Nibe Contura Connect 556 Instructions D'allumage page 17

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Herzlichen Glückwunsch zum Kauf eines Contura-Produkts!
Garantieschein für Produkte, hergestellt von der NIBE AB unter dem Warenzeichen Contura
1.
GÜLTIGKEIT
Die Bedingungen dieses Garantiescheins gelten für Feuerstätten,
die von der NIBE AB unter dem Warenzeichen Contura hergestellt
wurden, einschließlich Zubehör zu diesen Produkten (nachstehend
gemeinschaftlich als „Produkt" bezeichnet).
2.
QUALITÄT UND INSTALLATION
Dieses Produkt entspricht dem Qualitätsstandard der NIBE AB
laut Zertifikat ISO 9001. Ein technisches Produkt dieser Art fordert
Branchenkenntnis bei der Installation und Inbetriebnahme. Deshalb
sollten die Installation und die Inbetriebnahme von einem Fachmann
durchgeführt werden..
3
REKLAMATION
Eventuelle Fehler, die auf Werkstoff- oder Fabrikationsmängeln
3.1
beruhen, sind bei dem Fachhändler zu reklamieren, bei dem das
Produkt eingekauft wurde. Der Käufer muss nachweisen können, dass
das Produkt bei dem entsprechenden Händler gekauft wurde und den
Kaufzeitpunkt angeben. Hierzu am besten die Rechnung vorlegen. Der
Käufer hat die Typenbezeichnung und Seriennummer anzugeben, mit
denen das Produkt gekennzeichnet ist.
Falls der Käufer einen Mangel zu beanstanden gedenkt, ist der
3.2
Verkäufer davon innerhalb einer angemessenen Frist in Kenntnis zu
setzen, d.h. normalerweise innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach
Entdecken des Mangels.
4.
GARANTIEBEDINGUNGEN
4.1
Gemäß den Bedingungen in diesem Garantieschein wird eine Garantie
von fünf (5) Jahren ab Lieferdatum gewährt. Die Garantie gilt für
Werkstoff- und Fabrikationsfehler mit Ausnahme von Fehlern an
Teilen, die unter 4.3 angegeben sind sowie für Fehler, die unter
4.4 angegeben sind. Unter Lieferdatum versteht sich der Tag, an dem
die Ware dem Käufer oder dem Transporteur für Transport zum Käufer
ausgehändigt wurde.
4.2
Bei einem auftretenden Fehler, der im Rahmen der Gewährleistung
liegt, der bei Anlieferung zum Kunden oder in der Garantiezeit
auftritt, gewährt NIBE Kaminöfen die kostenfreie Zusendung des
erforderlichen Ersatzmaterials um den Fehler zu beseitigen. Darüber
hinaus entstehen der Nibe Kaminöfen AB keine weiteren
Verpflichtungen den Schaden zu behe ben, zum Beispiel durch eine
Montage des Ersatzmaterials.
4.3
FFür Teile der Brennkammer (z.B. Feuerstättenverkleidung,
Gußeisenteile, Rauchführungsblech, Glasscheiben und
Dichtungsleisten), für Außenverkleidung (z.B. Kacheln, Beton, Glas und
lackiertes Blech) sowie für elektrische Bauteile wird nur eine Garantie
von zwölf (12) Monaten gewährt.
4.4
Die Garantie umfasst nicht Fehler, die auf folgenden Ursachen
beruhen:
• Nichtbeachtung der Bedienungs- oder Installationsanleitung
• fehlerhaft ausgeführte Montage
• Überhitzung aufgrund von beispielsweise falschem Brennstoff
oder zu großer Brennstoffmenge
• Anschluss des Produktes an einen Schornstein mit schlechtem
Zug, z.B. kurzen oder undichten Schornstein
• Aufbewahrung des Produktes in ungeheizter und feuchter
Umgebung
• Verwahrlosung und Außerachtlassung der Pflegeanleitung
• normaler Verschleiß von Verbrauchsgegenständen oder
• ähnliche Umstände, die nicht auf Material- oder
Fabrikationsfehlern beruhen.
5.
HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
5.1
Aufgrund von Fehlern am Produkt ist der Käufer nicht berechtigt,
andere Vergünstigungen als die in vorgenannten Punkten 4.2
erwähnten zu fordern. Der Käufer hat somit kein Recht auf darüber
hinaus gehenden Schadenersatz, weder für direkte noch für indirekte
Schäden.
5.2
Wenn die Dienste des Verkäufers vom Käufer unberechtigterweise in
Anspruch genommen werden, hat der Käufer den Verkäufer für daraus
ergebende Kosten zu entschädigen.
Durch Reparatur von Fehlern oder Austauschen von Teilen des
5.3
Produktes tritt weder eine Verlängerung noch ein Neubeginn der
Garantiezeit in Kraft. Auch für Austauschteile gilt keine gesonderte
Garantiezeit.
6.
TRANSPORTSCHADEN
Schäden, die im Zuge des Transportes des Produktes
(Transportschäden) entstanden sind, sind bei Auslieferung des
Produktes an den Verkäufer und dem Transporteur gegenüber
und spätestens sieben Tage nach Übernahme des Produktes zu
reklamieren.
7.
SONSTIGE RECHTE DES KÄUFERS
Ist der Käufer eine Privatperson, hat er neben den im Garantieschein
genannten Rechten zudem die entsprechenden Rechte aufgrund
aktueller Verbraucherschutzgesetze.
8.
NIBE AB
Garantiert das alle Verschleißteile für mindestens 10 Jahre erhältlich
sind.
9.
STREITIGKEITEN
Streitigkeiten in Bezug auf die Auslegung dieser Bestimmungen
haben die Parteien in erster Linie durch Übereinkommen zu lösen.
Wenn keine Einigung erzielt werden kann, ist die Sache von einem
öffentlichen Gericht zu entscheiden.
DE
Gebrauchsanleitung
17

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