Durchführen von Messungen gemäß DIN 5035, Teil 6
5.0 Durchführen von Messungen gemäß DIN 5035, Teil 6
Vor jeder Messung sollten die folgenden Hinweise beachtet werden:
• In Anlagen mit Entladungslampen (Leuchtstofflampen) müssen die Lampen um mindestens
100 h, Glühlampen mindestens 10 h, gealtert bzw. in Betrieb gewesen sein.
• In Anlagen mit Dampf-Lampen (Natrium, Quecksilber, Halogen, usw.) können die Messwer-
te durch verschiedene Lampentypen mit unterschiedlichen Farbspektren stark variieren.
• Vor Beginn der Messungen sollen die Lampen solange eingeschaltet sein, bis ein stationärer
Zustand der Beleuchtungsanlage erreicht ist (ca. 10...15 min).
• Bei jeder Messung muss der Einfluss von Fremdlicht auf das Messergebnis berücksichtigt
werden. Um ein möglichst genaues Ergebnis zu erhalten, gibt es zwei Vorgehensweisen:
a) Der Raum, in dem eine Messung durchgeführt wird, muss vollständig abgedunkelt werden
(z.B. Messung abends oder in der Nacht). Die Fenster oder Oberlichter werden lichtdicht ab-
gedeckt. Dabei soll der Reflexionsgrad der Abdeckung gleich dem der Verglasung (ca. 10%)
sein.
b) Die erste Messung wird mit eingeschalteter Beleuchtung und Fremdlicht vorgenommen. Die
zweite Messung wird mit ausgeschalteter Beleuchtung am selben Ort durchgeführt. Das kor-
rekte Messergebnis wird aus der Differenz Messung 1 minus Messung 2 ermittelt.
Beispiel:
Messwert 1: 1235 lx mit Beleuchtung und Fremdlicht
Messwert 2: 355 lx ohne Beleuchtung, nur Fremdlicht
Messergebnis 1235 lx – 355 lx = 880 lx
Bei dieser Messart ist zu beachten, dass beide Messungen unmittelbar hintereinander durch-
geführt werden, da der Tages- oder Fremdlichtanteil stark schwanken kann.
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