patura P 1000 Mode D'emploi page 4

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•- Die Abmessungen der Warnschilder müssen mindestens
100x200 mm betragen.
•- Als Hintergrundfarbe für beide Seiten der Warnschilder
ist gelb zu wählen. Der Aufdruck auf dem Schild muss
schwarz sein und muss entweder
wie hier abgebildet aussehen oder
einen Text des Inhalts "ACHTUNG:
Elektrozaun" aufweisen.
•- Der Aufdruck muss unlöschbar
sein. Er ist auf beiden Seiten des Warnschilds anzubrin-
gen und muss mindestens 25 mm hoch sein.
Definition verwendeter Fachbegriffe
Elektrozaungerät – Ein Gerät, das in regelmäßigen
Abständen Spannungsimpulse an den angeschlossenen Zaun
schickt.
Zaun – Eine Absperrung für Tiere oder zu Sicherheitszwe-
cken, bestehend aus einem oder mehreren Leitern wie
beispielsweise Metalldrähten, Stangen oder Schienen.
Elektrozaun – Ein von der Erde isolierter Zaun mit einem
oder mehreren Leitern, durch den von einem Elektrozaunge-
rät aus Stromstöße geschickt werden.
Erdstab – Ein Metallteil, das in der Nähe eines Elektrozaun-
geräts in den Boden versenkt und elektrisch an den Erdungs-
anschluss des Elektrozaungeräts angeschlossen wird und das
von anderen Erdungssystemen unabhängig ist.
Anschlusskabel – Ein elektrischer Leiter zum Anschluss des
Elektrozaungeräts an den elektrischen Weidezaun oder die
Erdstäbe.
Anforderungen für elektrische
Weidezäune
Elektrische Weidezäune und die zugehörigen Zusatzgeräte sind
so zu installieren, bedienen und warten, dass die Gefahr für
Menschen, Tiere und deren Umfeld so gering als möglich ist.
Dieses Elektrozaungerät ist nicht geeignet für die
Verwendung durch Personen (einschließlich Kinder)mit
eingeschränkten physischen, sensorischen und geistigen
Fähigkeiten oder mit mangelndem Wissen bzw. mangeln-
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der Erfahrung, es sei denn sie wurden von einer für ihre
Sicherheit verantwortlichen Person in der Verwendung des
Elektrozaungeräts unterwiesen. Kinder müssen beaufsichtigt
werden, damit sie nicht mit dem Elektrozaungerät spielen.
Elektrozaunkonstruktionen, bei denen die Gefahr groß ist,
dass Tiere oder Personen hängenbleiben, sind zu vermeiden.
Ein elektrischer Weidezaun darf nicht an zwei oder mehr ver-
schiedene Elektrozaungeräte oder an unabhängige Zaunkreis-
läufe desselben Elektrozaungeräts angeschlossen werden.
Der Abstand zwischen den Drähten zweier elektrischer
Weidezäune, die von getrennten, unabhängig getakteten
Elektrozaungeräten gespeist werden, muss mindestens
2,5 m betragen. Falls die Lücke geschlossen werden soll,
sind zu diesem Zweck elektrisch nichtleitende Materialien
oder eine isolierte Metallabsperrung zu verwenden.
Stacheldrahtzaun und Natodraht dürfen nicht an ein
Elektrozaungerät angeschlossen werden.
Der oder die stromführenden Drähte eines elektrischen
Weidezauns können durch einen nicht-stromführenden
Zaun mit Stacheldraht oder Natodraht ergänzt werden.
Die Stützvorrichtungen der stromführenden Drähte sind so
auszulegen, dass zwischen den stromführenden Drähten und
der vertikalen Ebene der nicht-stromführenden Drähte ein
Mindestabstand von 150 mm gewährleistet ist.
Der Stacheldraht und der Natodraht sind in regelmäßigen
Abständen zu erden.
Zwischen den Erdstäben des Elektrozaungeräts und
möglichen anderen Komponenten, die an ein Erdungssystem
angeschlossen sind, wie beispielsweise der Erdung der
Stromversorgung oder des Telekommunikationssystems ist
ein Mindestabstand von 10 m einzuhalten.
In Gebäuden verlaufende Anschlussleitungen sind wirksam von den
geerdeten Bauelementen des Gebäudes zu isolieren. Zu diesem
Zweck können isolierte Hochspannungskabel verwendet werden.
Unterirdische Anschlussleitungen sind in einem Isolierrohr zu
verlegen. Alternativ dazu können isolierte Hochspannungs-
kabel verwendet werden. Die Anschlussleitungen sind vor

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