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SUHNER ABRASIVE BSG 15/63 Dossier Technique page 14

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1. S
IChERhEITShINwEIS
1.1 A
llgemeiner sicherheitstechnischer
weis
Diese Betriebsanleitung gilt für das Handstück BSG
15/63.
Nur qualifiziertes Personal darf das Handstück
handhaben.
Die dem Antrieb separat beigelegten Sicherheits-
hinweise sind zwingend zu beachten.
1.2 B
estimmungsgemässe
Das Handstück ist bestimmt für die Trockenbearbeitung
von Metalloberflächen. Für das Einspannen von Schleif-
bändern zum Schleifen, Satinieren, Mattieren, Strukturie-
ren, Polieren und Glätten.
Das Handstück darf nur mit Zusatzhandgriff be-
trieben werden!
1.3 n
icht Bestimmungsgemässe
Alle andern als unter Pkt. 1.2 beschriebenen Ver-
wendungen gelten als nicht bestimmungsgemäs-
se Verwendung und sind deshalb nicht zulässig.
1.4 e
inBAuerklärung
Hiermit erklärt der Hersteller Suhner Schweiz AG, Indus-
triestrasse 10, CH-5242 Lupfig, der unvollständigen Ma-
schine (Typ und Serien-Nr. siehe Rückseite) dass folgende
grundlegenden Anforderungen der Richtlinie 2006/42/EG
nach Anhang I zur Anwendung kommen und eingehalten
werden: 1.1.2, 1.1.3, 1.1.5, 1.2.1, 1.2.2, 1.3.7, 1.3.8.1, 1.5.1,
1.5.4 und 1.6.1. Für die unvollständige Maschine wurde
eine technische Dokumentation nach Anhang VII der
Maschinenrichtlinie erstellt. Dokumentbevollmächtigter:
T. Fischer. Autorisierten Stellen wird auf begründetem Ver-
langen die technischen Dokumentationen in Papier- oder
elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Diese unvoll-
ständige Maschine darf nur dann in Betrieb genommen
werden, wenn festgestellt wurde, dass die Maschine, in
welche die unvollständige Maschine eingebaut werden
soll, den Bestimmungen der Maschinenrichtlinie ent-
spricht. CH-Lupfig, 10/2019. T. Fischer/Divisionsleiter
2. I
2.1 m
OntAgeAnleitung
stücks zu lesen.
Nur Handstücke, Wellen und Schleifwerkzeuge in ein-
wandfreiem Zustand verwenden.
14
h
-
in
V
erwendung
V
erwendung
(O
)
riginAl
NbETRIEbNahmE
Die Kapitel 2 und 3 sind
zwingend vor der Inbe-
triebnahme
des
Hand-
Handstück nur bei ausgeschaltetem und stillstehendem
Antrieb auf die Welle montieren.
Schleifwerkzeug nur bei ausgeschaltetem und stillstehen-
dem Antrieb montieren.
Die für das Handstück bestimmten Schutzvorrichtungen
unbedingt verwenden.
Länderspezifische Vorgaben beachten.
2.1.1 m
/d
OntAge
emOntAge des
Arretierknopf drücken und Schlauchkupplung in die
Handstückbohrung einführen. Sicherstellen dass der Ar-
retierknopf eingerastet ist. Demontage des Handstücks in
umgekehrter Reihenfolge.
2.1.2 m
/d
OntAge
emOntAge des
Zusatzhandgriff in gewünschte Position bringen und mit
Schrauben fixieren.
2.1.3 m
/d
OntAge
emOntAge des
k
der
OntAktrOllen und des
Handstück in die Bohrung stecken. Die Stirnflächen de-
ckungsgleich bringen. Schrauben mit Montagewerkzeug
h
Andstücks
Z
usAtZhAndgriffs
B
,
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chleifBAndes

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