Sicherheitsabstand reduziert sich auf 75 cm (B), wenn ein belüfteter Strahlungsschutz
vor das zu schützende Bauteil montiert wird (Bild 2)
Einrichtungsgegenstände außerhalb des Strahlungsbereichs
Die Stellwände seitlich und hinter dem Gerät dürfen nicht aus brennbaren Baustoffen
hergestellt oder mit brennbaren Baustoffen verkleidet sein, wenn seitlich 30 cm sowie
hinten 30 cm unterschritten werden.
Der Seitenabstand zu Möbelteilen aus Holz oder Kunststoff muss ebenfalls 30 cm be-
tragen (Bild 3).
30 cm
B
A
30 cm
30 cm
Bild 2
Bild 3
Boden unter und vor dem Ofen
Fußböden aus brennbarem Material, wie Teppich, Parkett oder Kork, müssen unter
dem Ofen sowie von der Feuerraumöffnung 50 cm nach Vorne und 30 cm seitlich durch
einen Belag aus nicht brennbaren Baustoffen, z.B. Keramik, Stein, Glas oder einer Bo-
denplatte aus Stahl, ersetzt oder geschützt werden.
2.4 Schornsteinanschluss
ACHTUNG!
Vor dem Anschluss des Gerätes ist in jedem Fall der zuständige Bezirks- Schorn-
steinfegermeister zu Rate zu ziehen!
Verbindungsstücke müssen am Gerät und untereinander fest und dicht verbunden sein.
Sie dürfen nicht in den freien Schornsteinquerschnitt hineinragen. Das Verbindungs-
stück zwischen Kaminofen und Schornstein soll den gleichen
Querschnitt haben wie der Rohrstutzen am Ofen. Waage-
rechte Verbindungsstücke über 0,5 m sollen zum Schornstein
hin um 10 Grad ansteigen. Rohre, die nicht wärmegeschützt
oder senkrecht geführt sind, sollen nicht länger als einen Me-
X
ter sein.
Es
sind
die
Forderungen
der
Feuerungsverordnung
(FeuVO), die jeweiligen Länderbauordnungen sowie für den
Schornstein die DIN 4705, DIN EN 13384, DIN 18160 und der
DIN EN 15287 zu beachten. Verbindungstücke müssen nach
DIN EN 1856-2 geprüft sein.
Das Maß X (Abstand zu brennbaren Baustoffen / Materialien)
Bild 4
muss nach Angaben des Herstellers des Verbindungsstückes ein-
gehalten werden.
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