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| Faltrollstuhl
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Vermeiden Sie Fahrten auf unebenem, losem Untergrund.
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Beim Ein- oder Aussteigen in bzw. aus dem Rollstuhl sind beide
Feststellbremsen anzuziehen.
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Im Straßenverkehr ist die Straßenverkehrsordnung zu beachten.
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Die passive Beleuchtung (Reflektoren) Ihres Rollstuhls muss für die
anderen Verkehrsteilnehmer stets sichtbar sein.
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Der Rollstuhl darf nur zum Transport einer Person verwendet
werden. Der Rollstuhl darf nicht zum Lastentransport oder zum
Transport mehrerer Personen verwendet werden.
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Die Feststellbremse darf nicht zum Abbremsen der Fahrt benutzt
werden.
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Beim Abbremsen aus schneller Fahrt oder auf langen
Gefällstrecken, unter Verwendung der Greifreifen, erhitzen sich
Finger und Handflächen. Achtung, Verbrennungsgefahr!
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Wir empfehlen, für Fahrten im Außenbereich Lederhandschuhe zu
verwenden. Diese erhöhen die Griffigkeit und schützen gleichzeitig
Ihre Finger und Handflächen vor Schmutz und Verletzungen.
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Beachten Sie, dass sich Polsterteile, die direkter Sonneneinstrahlung
ausgesetzt sind, aufheizen und bei Berührung Hautverletzungen
verursachen können.
Decken Sie daher diese Teile ab oder schützen Sie den Rollstuhl vor
Sonneneinstrahlung.
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Beachten Sie ebenfalls, dass sich Rahmen und Polsterteile im
Winter stark abkühlen können. Stellen Sie den Rollstuhl bei kaltem
Wetter nach Möglichkeit nicht draußen ab.
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Beim Transfer zwischen Rollstuhl und Bett bitte stets
beachten:
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beide Feststellbremsen anziehen
Seitenteil der Ein-/ Ausstiegsseite nach hinten ab-
schwenken.
die Fußplatten (beim Ein-/Aussteigen) hoch- oder
wegschwenken.
2.2. Antikippräder (optional)
Die Antikippräder verhindern, dass der Rollstuhl nach hinten kippt.
Beachten Sie, dass das Fahren mit Antikipprädern bei stufigem
Gelände, Hebebühnen und Rampen nur eingeschränkt möglich ist.
Stellen Sie einen ausreichenden Abstand nach oben, unten und zu den
Seiten sicher.
2.3. Teilnahme am Straßenverkehr
Der Rollstuhl ist für den Innen- und Außenbereich konzipiert. Beachten
Sie, dass Sie am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen und sich an
die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung halten müssen.
Gefährden Sie andere Teilnehmer nicht durch rücksichtslose Fahrweise,
gerade auch auf Gehwegen.
2.4. Zweckbestimmung
Der Rollstuhl ist ausschließlich zur Mobilitätssteigerung und zum
Transport von gehbehinderten Menschen mit den angegebenen
Indikationen konzipiert. Die maximale Benutzerlast beträgt 125 kg.
Zu beachten:
Eine Gewährleistung kann von uns nur übernommen werden, wenn
das Produkt unter den vorgegebenen Bedingungen und zu den
vorgesehenen Zwecken eingesetzt wird.
Bischoff & Bischoff GmbH | 01.06.2019
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