1. Sicherheitsvorschriften
1.1 Allgemeines
Diese Sicherheitsvorschriften enthalten grundlegende Hinweise, die bei Installation, Bedienung und
Wartung zu beachten sind. Für alle Personen, die an und mit der Schermaschine arbeiten, ist das Lesen der
Bedienungsanleitung eine Pflicht. Die Bedienungsanleitung muss ständig am Einsatzort der Maschine
verfügbar sein.
1.2 Grundlagen zur Sicherheit
Die gesetzlichen Vorschriften zur regelmäßigen Prüfung sind einzuhalten.
Die Betriebssicherheitsverordnung ist hierbei zu beachten.
1.2.1 Energie-Verbindungen
Stecken Sie den Stecker nur in vorschriftsmäßig installierte Steckdosen. Defekte Elektro installationen
können zu einem elektrischen Schlag oder zu einem Kurzschluss führen. Steckdosen sollten mit einem
Fehlerstrom-Schutzschalter (FI) ausgerüstet sein. Beachten Sie die einschlägigen Vorschriften ihres Landes.
Wartungs- und Reinigungsarbeiten nur bei gezogenem Stecker durchführen. Lassen Sie die Maschine nie
mit eingestecktem Stecker unbeaufsichtigt liegen. Das Scheren von Tieren ist nur erlaubt, wenn Kinder vom
Scherort ferngehalten werden. Lagern Sie ihre Maschine stets für Kinder unerreichbar!
1.2.2 Wartungs- und Inspektionspflicht
Scheren Sie niemals mit einer beschädigten Maschine. Wird am Gehäuse oder am elektrischen Kabel ein
Defekt festgestellt, so ist dieser ausschließlich von autorisierten Fachpersonal zu beheben.
1.2.3 Strahlung
Auf Grund der Prüfung nach den harmonisierten europäischen Normen der EG-Richtlinie, entspricht die
Schermaschine den grundlegenden Schutzanforderungen.
Richtlinien: 89/336/EWG v. 03.05.1989.
1.2.4 Restgefahren
Sollten sich bei Betrieb Gefahren und Risiken zeigen, die nicht unmittelbar mit dem Scheren der Tiere auftre-
ten, bitten wir Sie, uns diese mitzuteilen. Dies gilt auch bei technischen Mängeln, die Gefahren verursachen.
1.3 Anforderungen an den Bediener
Für den sicheren Einsatz der Schermaschine sind die Anweisungen in dieser Betriebsan leitung zwingend zu
beachten und einzuhalten.
• Der Bediener hat die Bedienungsanleitung gelesen und verstanden oder ist durch eine Fachperson in die
Bedienung eingewiesen und auf Risiken hingewiesen worden.
• Der Bediener besitzt Erfahrung im Umgang mit den zu scherenden Tieren. Kindern und gebrechlichen
Personen (ohne Aufsicht) ist das Bedienen der Schermaschine verboten.
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