Garantiebestimmungen (BRD)
1. Die Garantiebestimmungen gelten aus-
schließlich für Käufe in der Bundesrepublik
Deutschland ab 01.01.2002.
2. Im Ausland gelten die Gewährleistungsrege-
lungen des jeweiligen Landes bzw. die
Garantieregelungen des Verkäufers.
3. Die nachfolgenden Bestimmungen haben
nur für den privaten Gebrauch Gültigkeit.
4. Die Garantiezeit - 24 Monate - beginnt mit
dem Abschluss des Kaufvertrages bzw. mit
dem Tag der Auslieferung des Gerätes an
den Käufer (Endverbraucher).
5. Garantieansprüche können nur unter
Nachweis des Kaufdatums durch Vorlage
der Garantieurkunde und des vom
120
Verkäufer maschinell erstellten Kaufbeleges
geltend gemacht werden.
6. Beanstandete Geräte bitten wir zusammen
mit dieser Garantieurkunde und dem
Kaufbeleg entweder über den Fachhändler
oder direkt an die Firma Metz-Werke
GmbH & Co KG - Zentralkundendienst -
Ohmstrasse 55, 90513 Zirndorf, transport-
sicher verpackt unter genauer Schilderung
der Beanstandung einzusenden. Sie können
unter den gleichen Bedingungen auch an
die autorisierten Kundendienststellen der
Firma Metz-Werke GmbH & Co KG einge-
sandt werden. Hin- und Rücksendung erfol-
gen auf Gefahr des Käufers.
7. Die Garantie besteht darin, dass Geräte, die