Reinigung Und Wartung; Regelmässige Prüfung Der Maschine - MSW WP-10T Manuel D'utilisation

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  • FRANÇAIS, page 44
Pessen (Arbeitsbewegung des Kolbens):
1.
Stellen Sie die Arbeitsfläche mit Hilfe der Stahlseilwinde auf die gewählte Höhe ein; um dies
vorzunehmen muss die Bremse, die sich bei der Zahnkurbel befindet, in die Zentralposition umgestellt
werden, der Tisch wird in die gewünschte Höhe gebracht und anschließend mit zwei Befestigungsbolzen
festgestellt.
2.
Wenn ein Druckluftmotor verwendet wird, muss der Druckluftschlauch an das mit einem
Schnellspanner ausgestattete Ventil angeschlossen werden.
3.
Legen Sie das Werkstück auf den Arbeitstisch.
4.
Schließen Sie das Ablassventil in der Nähe der Hebelhandpumpe, indem sie dieses in Richtung des
Uhrzeigersinns drehen.
5.
Pumpen Sie mit dem Hebel (oder bei Nutzung eines pneumatischen Motors über den Knopf am
Ventil), bis sich der Kolben dem Werkstück nähert.
6.
Richten Sie das zu bearbeitende Element an der Achse und dem Kolben aus, um einen symmetrisch
verteilten Druck zu gewährleisten.
7.
Wenn sich der Kolben an dem zu bearbeitenden Element befindet, muss die Anzeige des Manometers
genau kontrolliert werden, damit die Presse nicht überlastet wird (maximaler Druck: 624 bar / 9052
psi - 50 t).
8.
Regulieren Sie den Anwendungsdruck auf das zu bearbeitende Element durch weiteres Pumpen, bis die
gewünschte Einstellung erreicht ist.
Rückzug des Kolbens:
1.
Die Verwendung des Hebels muss eingestellt werden (bzw. weiteres Pumpen von Luft einstellen), das
Ablassventil ist langsam zu öffnen, indem es entgegen dem Uhrzeigersinn gedreht wird. Sichern Sie das
bearbeitete Element, damit es während des Druckablasses nicht von der Arbeitsfläche fällt.
2.
Nehmen Sie das bearbeitete Element erst dann heraus, wenn der Kolben vollständig zurückgefahren
ist.
LAGERUNG
Die Maschine muss ohne Beladung aufbewahrt werden. Der Kolben sollte maximal in den Zylinder
aufgezogen werden. An einem trockenen Ort lagern. Vor der erneuten Inbetriebnahme ist entsprechend der
u.a. Anleitung vorzugehen:
INSPEKTIONEN
Vor der Inbetriebnahme muss eine neue oder reparierte Maschine durch qualifiziertes technisches Personal
mit entsprechendem Wissen und Erfahrung in Bezug auf Bedienung und Wartung der Maschinen dieses Typs
überprüft werden. Die Maschine ist regelmäßigen Sichtkontrollen vor, während und nach der Benutzung zu
unterziehen. Für die Inspektion ist das Bedienungspersonal zuständig. Alle Störungen des Maschinenbetriebs
sind dem zuständigen technischen Personal zu melden. Verboten ist der Betrieb beschädigter Maschinen, die
Störungen aufweisen.
Empfohlene Fristen für Durchsichten und Wartung
VORINSPEKTION: Vor der ersten Inbetriebnahme
Alle neuen oder reparierten Maschinen müssen von einer qualifizierten, kompetenten Person
überprüft werden, damit die Vorgaben dieses Handbuches erfüllt werden
TÄGLICHE INSPEKTIONEN:
Auf Lecks überprügen
Die Sauberkeit der Arbeitsfläche prüfen.
Alle Schrauben und (mechanischen, hydraulischen und pneumatischen) Anschlüsse überprüfen
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REGELMÄSSIGE INSPEKTIONEN (empfohlen jeden Monat):
Auf Schäden an der Arbeitsfläche hin prüfen, im Falle von Schäden der Oberfläche ist der Austausch
empfohlen
Verbindungsteile und bewegliche Teile regelmäßig mit leichtem Öl schmieren
Auf eventuelle Schäden an den Gummileitungen hin überprüfen
Den Hydraulikölstand überprüfen und bei Bedarf auffüllen (nur Hydraulikflüssigkeiten bester Qualität
verwenden).
ZYKLISCHE DURCHSICHTEN
Um die Sicherheit zu gewährleisten müssen der korrekte Betrieb der hydraulischen Presse und der
technische Zustand überprüft werden.
GEFAHREN BEIM BETRIEB
Während des Betriebs können mechanische Gefahren auftreten. Mechanische Gefahren entstehen, wenn
es zu Verletzungen infolge der mechanischen Auswirkung von unterschiedlichen Bauteilen kommen
kann, z. B. der Maschinenteile, Werkzeuge etc. Grundsätzliche mechanische Gefahren sind: Quetschen,
Zusammendrücken, Schneiden oder Abschneiden, Schürfen, Stolpern und Schleudern. Diese Gefahren
können beim normalen und gestörten Betrieb der Maschine auftreten. Sie können zu Maschinenstörungen
führen. Mechanische Gefahren können unter folgenden Umständen entstehen: sich bewegende Maschinen,
beförderte Ladungen, bewegliche Bestandteile, rohe/scharfe Bauteile, herabfallende Bestandteile/Ladungen,
unebene, glatte Oberflächen, beschränkte Räume, Lage der Arbeitsstelle im Verhältnis zum Boden (Höhen-
und Tiefarbeiten).
VII. REINIGUNG UND WARTUNG
Die hydraulische Presse muss regelmäßig gereinigt werden. Nach Betriebsende müssen sämtliche
Verunreinigungen von der Arbeitsfläche und aus der Maschine entfernt werden. Bei längerem Nichtbetrieb
der Maschine muss das Ablassventil entgegen dem Uhrzeigersinn gedreht werden, wodurch der Druck
im hydraulischen System vermindert wird, der Druckluftschlauch (soweit vorhanden) muss abgekoppelt
werden. Alle Wartungen und Durchsichten der hydraulischen Presse sollte von geschulten und qualifizierten
Mitarbeitern durchgeführt werden. Personen ohne entsprechendes Wissen und Erfahrung sollten diese
Aufgabe nicht ausführen.
VIII. REGELMÄSSIGE PRÜFUNG DER MASCHINE
Prüfen Sie regelmäßig, ob Elemente der Maschine Beschädigungen aufweisen. Sollte dies der Fall sein, darf die
Maschine nicht mehr benutzt werden. Wenden Sie sich umgehend an Ihren Verkäufer, um Nachbesserungen
vorzunehmen.
Was tun im Problemfall?
Kontaktieren Sie Ihren Verkäufer und bereiten Sie folgende Angaben vor:
Rechnungs- und Seriennummer (letztere finden Sie auf dem Typenschild)
ggf. ein Foto des defekten Teils
Ihr Servicemitarbeiter kann besser eingrenzen worin das Problem besteht, wenn Sie es so präzise wie
möglich beschreiben. Je detaillierter Ihre Angaben sind, umso schneller kann Ihnen geholfen werden!
ACHTUNG: Öffnen Sie die Maschine niemals ohne Rücksprache mit dem Kundenservice. Dies kann Ihren
Gewährleistungsanspruch beeinträchtigen!
Nach dem Ende der Lebensdauer des Gerätes sollte es nicht als Hausmüll entsorgt werden. Aufgrund
des Umweltschutzes muss das Gerät an eine bestimmte Abfallstelle abgelagert werden. Detaillierte
Informationen zur Abfallentsorgung erhalten Sie in der Abfallberatung.
Rev. 09.12.2016
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