Zusätzliche Informationen
Anleitung für die Vereinigten Staaten
von Amerika
Vorsicht: Gemäß der Gesetzgebung der
Vereinigten Staaten von Amerika darf dieses
Gerät ausschließlich an Ärzte verkauft oder
von Ärzten verschrieben werden.
Warnhinweis für Hörgeräteakustiker
Ein Baha Soundprozessor kann erst an einen Kunden
ausgegeben werden, nachdem die ärztliche Diagnose
durch einen zugelassenen Arzt (vorzugsweise
einen Hals-Nasen-Ohren-Facharzt) gestellt und
ein Implantat im Schädelknochen hinter dem Ohr
eingesetzt wurde. Der Baha Soundprozessor kann
mit einem Softband oder einem SoundArc getragen
werden; dann ist kein Implantat erforderlich. Eine
ärztliche Verordnung muss jedoch in jedem Fall
vorliegen.
Wichtiger Hinweis für potenzielle Träger
eines Baha Soundprozessors
• Ein potenzieller Baha Träger muss vor der
Anschaffung eines Baha Soundprozessors immer
zunächst eine gründliche ärztliche Diagnose
durch einen zugelassenen Arzt (vorzugsweise
Hals-Nasen-Ohren-Facharzt) durchführen lassen
und sich ein Implantat im Schädelknochen
hinter dem Ohr einsetzen lassen.
• Durch die ärztliche Diagnose soll vor der
Anschaffung des Soundprozessors gewährleistet
werden, dass alle medizinisch behandelbaren
Umstände, die das Hörvermögen gegebenenfalls
beeinträchtigen, abgeklärt und behandelt werden.
Bei entsprechender ärztlicher Diagnose erhalten
Sie vom Arzt einen schriftlichen Befund, aus
dem hervorgeht, dass Ihr Hörverlust medizinisch
diagnostiziert wurde und dass Sie ein geeigneter
Kandidat für ein Baha Produkt sind. Der Arzt wird
Sie gegebenenfalls zur audiologischen Beurteilung
an einen Audiologen oder Hörgeräteakustiker
verweisen.
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• Gemäß der Gesetzgebung der Vereinigten Staaten
dürfen Baha Soundprozessoren ausschließlich
an Personen verkauft werden, die von einem
zugelassenen Arzt die entsprechende medizinische
Diagnose erhalten haben. Die Gesetzgebung
der USA lässt die Abgabe einer schriftlichen
Verzichtserklärung eines umfassend aufgeklärten
Erwachsenen zu, falls diese Person aus religiösem
oder persönlichem Glauben eine medizinische
Beratung ablehnt. Eine Verzichtserklärung liegt
jedoch nicht in Ihrem gesundheitlichen Interesse
und es wird dringend davon abgeraten.
Warnhinweis zu den Batterien
Das Verschlucken von Batterien ist gefährlich.
Bewahren Sie die Batterien immer außerhalb
der Reichweite von Kleinkindern und Menschen
mit geistiger Behinderung sowie Haustieren auf.
Falls versehentlich eine Batterie verschluckt wird,
suchen Sie umgehend den nächsten Notarzt auf oder
wenden sich an die National Button Battery Hotline
unter (202) 625 – 3333 (nur USA, R-Gespräch).