All manuals and user guides at all-guides.com
18. Akkuentsorgung
Das nebenstehende Symbol bedeutet, dass Batterien/
Akkus und elektronische Geräte am Ende ihrer
Lebensdauer vom Hausmüll (unsortierter Siedlungsabfall)
getrennt entsorgt werden müssen.
Elektronische Geräte müssen gemäß der Richtlinie 2002/96/EG des
europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 2003 über
Elektro- und Elektronik-Altgeräte fachgerecht entsprechend den
nationalen Entsorgungsvorschriften entsorgt werden.
Batterien und Akkus enthalten Stoffe, die sich schädlich auf die Umwelt
und die menschliche Gesundheit auswirken können. Sie müssen daher
gemäß der Richtlinie 2006/66/EG des europäischen Parlaments und
des Rates vom 06. September 2006 über Batterien und Akkumulatoren
fachgerecht entsprechend den nationalen Entsorgungsvorschriften
entsorgt werden. Nur vollständig entladene Batterien und Akkus
entsorgen.
Warnung!
Akku zum Entladen nicht kurzschließen!
Technische Änderungen, Irrtum und Druckfehler vorbehalten.
20