Austausch Der Batterien; Vorschriftsmassige Prufung; Kalibrierbescheinigung; Kalibrierschein Nach Iso 376 - Tractel dynafor LLX1 Série Instructions D'emploi

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9.

AUSTAUSCH DER BATTERIEN

Die Batterie-Kontrollleuchte blinkt, wenn die Batterien entladen sind. In diesem Fall die Batterien
austauschen.
• Mit Hilfe eines Kreuzschlitzschraubendrehers den Batteriedeckel entfernen.
• Die 3 Batterien 1,5 V „AA" oder 3 Akkus 1,2 V „AA" unter Beachtung der Polarität einsetzen.
• Den Batteriedeckel wieder anschrauben.
10.

VORSCHRIFTSMASSIGE PRUFUNG

KALIBRIERBESCHEINIGUNG

10.1.
Die neuen Geräte werden mit einer Kalibrierbescheinigung geliefert. Dieses Dokument enthält die bei der
Einstellung erzielten Werte und bescheinigt, dass der Messgerät gemäß einem internen Verfahren auf
einem Kalibrierstand eingestellt wurde, dessen Kraftaufnehmer auf das Normal des Internationalen
Einheitensystems (SI) rückgeführt werden kann.
Tractel
®
empfiehlt eine jährliche Kalibrierung aller Geräte.

10.2. KALIBRIERSCHEIN NACH ISO 376

Auf Anfrage können die Geräte mit einem Kalibrierschein nach ISO 376 geliefert werden.
Dieses Dokument zertifiziert anhand von Zahlen, dass das Gerät nach Norm ISO 376 auf einem
Kalibrierstand kalibriert wurde, dessen Kraftaufnehmer auf das Normal des Internationalen
Einheitensystems (SI) rückgeführt werden kann.
DE
Der Kalibrierschein hat eine Gültigkeit von maximal 26 Monaten.
Tractel
®
empfiehlt eine jährliche Kalibrierung aller Geräte.
11.

WARTUNG

Der LLX1 erfordert abgesehen von der regelmäßigen Reinigung mit einem trockenen Lappen keine
besondere Wartung.
12.

LAGERUNG, TRANSPORT, AUSMUSTERUNG

Lagerung: Das Gerät in der Originalverpackung lagern, nachdem zuvor die Batterien aus dem Messgerät
entfernt wurden. An einem trockenen und temperierten Ort lagern.
Transport: Das Gerät in der Originalverpackung transportieren.
Ausmusterung: Die Ausmusterung des Geräts muss gemäß den im Einsatzland geltenden Vorschriften
erfolgen. Für die Länder, in denen die europäischen Vorschriften gelten, sei darauf hingewiesen, dass die
Zugkraftmessgeräte nicht den Richtlinien "WEEE" und "RoHS" unterliegen.
12

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