Sicherheits- und Vorsichtshinweise
Sicherheitshinweise
Aufstellung und Einstellung
Ihres Öl-Gebläsekessels
Veränderungen im Umfeld
Ihres Öl-Gebläsekessels
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Hier sind wichtige Hinweise, die für den sicheren Umgang mit Ihrem Öl-
Gebläsekessel unbedingt zu beachten sind.
Beachten Sie bitte zu Ihrer eigenen Sicherheit, daß die Aufstellung und
Einstellung Ihres Öl-Gebläsekessels nur durch einen anerkannten
Fachhandwerksbetrieb vorgenommen werden darf.
Dieser ist ebenfalls für Wartung und Reparatur des Öl-Gebläsekessels
sowie Einstellungsänderungen am Öl-Gebläsekessel zustän-dig.
An folgenden Dingen dürfen Sie keine Veränderungen vornehmen:
am Öl-Gebläsekessel,
an den Zuleitungen für Öl- oder Gas, Zuluft, Wasser und Strom,
an den Ableitungen für Abgas,
an der Ablaufleitung und am Sicherheitsventil für das Heizungs-
wasser,
an baulichen Gegebenheiten im Umfeld des Öl-Gebläsekessels,
soweit diese Einfluß auf die Betriebssicherheit des Öl-Gebläsekessels
haben können.
Nachfolgend einige Beispiele für bauliche Gegebenheiten im Umfeld
des Öl-Gebläsekessels:
– Be- und Entlüftungsöffnungen in Türen, Decken, Fenstern und
Wänden dürfen Sie nicht verschließen – auch nicht
zeitweise.Überdecken Sie z. B. keine Lüftungsöffnungen mit
Kleidungsstücken oder ähnlichem.
Bei Verlegung von Bodenbelägen dürfen die Lüftungsöffnungen an
den Türunterseiten nicht verschlossen oder verkleidet werden.
–
Die ungehinderte Zufuhr der Zuluft zu dem Öl-Gebläsekessel
dürfen Sie nicht beeinträchtigen.
Achten Sie hierauf besonders beim evtl. Aufstellen von Schränken,
Regalen oder ähnlichem in der Nähe des Öl-Gebläsekessels.
Eine schrankartige Verkleidung des Öl-Gebläsekessels unterliegt
entsprechenden Ausführungsvorschriften.
Fragen Sie hierzu Ihren anerkannten Fachhandwerksbetrieb, falls
eine derartige Verkleidung von Ihnen beabsichtigt ist.
– Öffnungen für Zuluft an Außenfassaden müssen Sie freihalten.
Achten Sie darauf, daß z. B. Abdeckungen dieser Öffnungen
im Zusammenhang mit Arbeiten an der Außenfassade nach Be-
endigung der Arbeiten entfernt worden sind.
– Ordnen Sie keine zusätzlichen Geräte für Heizung, Warmwasser
oder Lüftung sowie Wäschetrockner oder Dunstabzugshauben im
Umfeld des Öl-Gebläsekessels ohne vorherige Rücksprache mit
Ihrem anerkannten Fachhandwerksbetrieb an.
– Beim Einbau von fugendichten Fenstern müssen Sie in Absprache
mit Ihrem anerkannten Fachhandwerksbetrieb dafür Sorge tragen,
daß die ausreichende Zufuhr der Verbrennungsluft zum Öl-
Gebläsekessel weiterhin gewährleistet ist.