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• Niemals Stämme spalten, die Nägel, Draht oder
andere Gegen stände enthalten.
• Bereits gespaltenens Holz und Holzspäne erzeugen
einen gefährlichen Arbeitsbereich. Es besteht die
Ge fahr des Stolperns, Ausrutschens oder Hinfallens.
Hal ten Sie den Arbeitsbereich immer ordentlich.
• Niemals bei eingeschalteter Maschine die Hände auf
sich bewegende Teile der Maschine legen.
• Spalten Sie nur Holz mit einer maximalen Länge von
126,5 cm.
• Überprüfen Sie vor Arbeitsbeginn Hydraulikleitungen
und Schläuche
• Überprüfen Sie Schutzeinrichtungen und Funktionen
der Maschine
• Nicht in den Spaltbereich greifen
• Bei verklemmten Holz Maschine abschalten und
vorsichtig das Holz entfernen.
m Bestimmungsgemäße Verwendung
Die
Maschine
entspricht
Maschinen richt linie.
• Der Hydraulik-Holzspalter ist nur für stehenden
Betrieb einsetzbar, Hölzer dürfen nur stehend in
Faserrichtung gespalten werden. Die Abmessungen
der zu spaltenden Hölzer:
Holzlänge 60,5 cm / 79 cm / 126,5 cm
ø min./max. 18 – 40 cm
• Holz niemals liegend oder gegen die Faserrichtung
spal ten.
• Die Sicherheits- Arbeits- und Wartungsvorschriften des
Herstellers sowie die in den technischen Daten ange-
gebenen Abmessungen müssen eingehalten werden.
• Die
zutreffenden
Unfallverhütungsvorschriften
und
die
sonstigen
sicherheitstechnischen Regeln müssen beachtet
werden.
• Die Maschine darf nur von Personen genutzt, gewartet
oder repariert werden, die damit vertraut und über die
Gefahren unterrichtet sind. Eigenmächtige Verände-
run gen an der Maschine schließen eine Haftung des
Her stellers für daraus resultierende Schäden aus.
• Die Maschine darf nur mit Originalzubehör und
Original-Werkzeugen des Herstellers genutzt werden.
• Jeder darüber hinausgehende Gebrauch gilt als
nicht bestimmungsgemäß. Für daraus resultierende
Schäden haftet der Hersteller nicht; das Risiko dafür
trägt allein der Benutzer.
Bitte
beachten
Sie,
bestimmungsgemäß
nicht
handwerklichen oder industriellen Einsatz konstruiert
wurden.
Wir
übernehmen
wenn das Gerät in Gewerbe-, Handwerks- oder
Industriebetrieben
sowie
Tätigkeiten eingesetzt wird.
der
gültigen
EG
allgemein
anerkannten
dass
unsere
Geräte
für
den
gewerblichen,
keine
Gewährleistung,
bei
gleichzusetzenden