Deutsch
Die nachstehenden Bedingungen, die Voraussetzun-
gen und Umfang unserer Garantieleistung umschrei-
ben, lassen die Gewährleistungsverpflichtungen des
Verkäufers aus dem Kaufvertrag mit dem Endabneh-
mer unberührt. Für die Geräte leisten wir Garantie
gemäß nachstehenden Bedingungen:
Wir beheben unentgeltlich nach Maßgabe der folgen-
den Bedingungen Mängel am Gerät, die nachweislich
auf einem Material- und/oder Herstellungsfehler beru-
hen, wenn sie uns unverzüglich nach Feststellung und
innerhalb von 24 Monaten nach Lieferung an den Ers-
ten Abnehmer gemeldet werden. Bei gewerblichem
Gebrauch innerhalb von 12 Monaten. Zeigt sich der
Mangel innerhalb von 6 Monaten ab Lieferung, wird
vermutet, dass es sich um einen Material- oder Her-
stellungsfehler handelt.
Dieses Gerät fällt nur dann unter diese Garantie, wenn
es von einem Unternehmer in einem der Mitgliedstaa-
ten der Europäischen Union gekauft wurde, es bei Auf-
treten des Mangels in Deutschland oder Österreich be-
trieben
wird
und
Garantieleistungen
Deutschland erbracht werden können.
Die Behebung der von uns als garantiepflichtig aner-
kannter Mängel geschieht dadurch, dass die mangel-
haften Teile unentgeltlich nach unserer Wahl instand-
gesetzt oder durch einwandfreie Teile ersetzt werden.
Durch Art oder Ort des Einsatzes des Gerätes bedingte
außergewöhnliche Kosten der Mängelbeseitigung wer-
den nicht übernommen. Ausgebaute Teile, die wir zu-
rücknehmen, gehen in unser Eigentum über.
Die Garantiezeit für Nachbesserungen und Ersatzteile
endet mit dem Ablauf der ursprünglichen Garantiezeit
für das Gerät.
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Garantieurkunde
(gültig für Deutschland und Österreich)
Die Garantie erstreckt sich nicht auf leicht zerbrechliche Tei-
le, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit des Gerätes
nur unwesentlich beeinträchtigen.
Es ist jeweils der Original-Kaufbeleg mit Kauf- und/
oder Lieferdatum vorzulegen.
Eine Garantieleistung entfällt, wenn vom Endabneh-
mer oder einem Dritten die entsprechenden VDE-Vor-
schriften, die Bestimmungen der örtlichen Versor-
gungsunternehmen
Gebrauchsanweisung nicht beachtet worden sind.
Durch etwa seitens des Endabnehmers oder Dritter un-
sachgemäß vorgenommenen Änderungen und Arbei-
ten, wird die Haftung für die daraus entstehenden Fol-
gen aufgehoben.
Die Garantie erstreckt sich auf vom Lieferer bezogene
Teile. Nicht vom Lieferer bezogene Teile und Geräte-/
Anlagenmängel die auf nicht vom Lieferer bezogene
Teile zurückzuführen sind, fallen nicht unter den Ga-
rantieanspruch.
Sofern der Mangel nicht beseitigt werden kann oder die
auch
in
Nachbesserung von uns abgelehnt oder unzumutbar
verzögert wird, wird der Hersteller entweder kosten-
freien Ersatz liefern oder den Minderwert vergüten. Im
Falle einer Ersatzlieferung behalten wir uns die Gel-
tendmachung einer angemessenen Nutzungsanrech-
nung, für die bisherige Nutzungszeit, vor.
Weitergehende oder andere Ansprüche, insbesondere
solche auf Ersatz außerhalb des Gerätes entstandener
Schäden, sind soweit eine Haftung nicht zwingend ge-
setzlich angeordnet ist ausgeschlossen.
Bei einer Haftung nach § 478 BGB wird die Haftung auf
die Servicepauschalen des Lieferers als Höchstbetrag
beschränkt.
WW 101/151/201 E
oder
unsere
Montage-
www.dimplex.eu
und