Wahl des angemessenen Bohrers:
○ Beim Bohren von Metall oder Plastik
Verwenden Sie normale Bohrer für Metallbearbeitung.
Die Größen betragen von einem Minimum von 1,2 mm
bis zur Maximalkapazität des Spannfutters.
○ Beim Bohren von Holz
Verwenden Sie normale Bohrer für Holz.
Verwenden Sie jedoch Bohrer für Metallbearbeitung
für Löcher mit einem Durchmesser von 6,5 mm oder
weniger.
WARTUNG UND INSPEKTION
1. Inspektion der Bohrer
Da ein abgenutzter Bohrer Fehlfunktion des Motors
und verringerte Wirksamkeit verursacht, sollten Sie
die Bohrer sofort schärfen durch neue ersetzen, wenn
Verschleiß festgestellt wird.
2. Inspektion der Befestigungsschrauben
Inspizieren Sie regelmäßig alle Befestigungsschrauben
und stellen Sie sicher, dass sie richtig festgezogen sind.
Sollte sich eine der Schrauben lockern, ziehen Sie sie
sofort wieder fest an. Falls dies nicht getan wird, könnte
das zu ernsthaften Gefahren führen.
3. Wenchsel der Kohlenbürsten
Der Motor ist mit Kohlenbürsten, die Vebrachsteile sind,
ausgestattet.
Wenn sie abgenützt sind, kann das zu schiechtem
Funktionieren des Motors Führen. Wenn die Bürsten
bis zur Grenzlinie ⓐ abgenutzt sind, ersetzen Sie die
Bürsten durch neue. Die Bürsten sauber halten, so daß
sie frei und leicht im Bürstenhalter gleiten.
Wenn Sie die Bürsten durch neue ersetzen, achten
Sie darauf, dass Sie ein Paar Bürsten vom Typ HiKOKI
ELECTRIC DRILL D13 nach der Abbildungsnummer
ⓑ verwenden. Auto-Stop Kohlenbürsten schalten
automatisch den Stromkreis aus, wenn sie bis zur
Verschleißgrenze abgenützt sind.
Dadurch wird die Wechselzeit der Bürstern angezeigt,
um Schaden am Wechselschalter zu vermeiden.
4. Austausch einer Kohlebürste
Der Bürstendeckel wird mit einem Steckschlüssel
abmontiert. Dann kann die Kohlebürste leicht entfernt
werden.
5. Wartung des Motors
Die Wicklung des Motors ist das "Herzstück" des
Elektrowerkzeugs. Wenden Sie die gebotene Sorgfalt
auf, um sicherzustellen, dass die Wicklung nicht
beschädigt und/oder mit Öl oder Wasser benetzt wird.
VORSICHT
Bei Betrieb und Wartung von Elektrowerkzeugen
müssen
die
Sicherheitsvorschriften
beachtet werden.
GARANTIE
Auf
HiKOKI-Elektrowerkzeuge
Garantie unter Zugrundelegung der jeweils geltenden
gesetzlichen
und
landesspezifi schen
Dieses Garantie erstreckt sich nicht auf Schäden, die auf
Missbrauch, bestimmungswidrigen Einsatz oder normalen
Verschleiß zurückzuführen sind. Im Schadensfall senden
Sie das nicht zerlegte Elektrowerkzeug zusammen mit
dem GARANTIESCHEIN, den Sie am Ende dieser
Bedienungsanleitung fi nden, an ein von HiKOKI autorisiertes
Servicezentrum.
und
Normen
gewähren
wir
eine
Bedingungen.
9
Information über Betriebslärm und Vibration
Die gemessenen Werte wurden entsprechend EN62841
bestimmt
und
in
Übereinstimmung
ausgewiesen.
Gemessener A-gewichteter Schallpegel: 98 dB (A).
Gemessener A-gewichteter Schalldruck: 88 dB (A).
Messunsicherheit K: 3 dB (A).
Gehörschutz tragen.
Gesamtvibrationswerte (3-Achsen-Vektorsumme), bestimmt
gemäß EN62841.
Bohren in Metall:
a
Vibrationsemissionswert
Messunsicherheit K = 1,5 m/s
Der ausgewiesene Gesamtschwingungswert und der
angegebene
Geräuschemissionswert
eines standardisierten Testverfahrens gemessen und
können beim Vergleich eines Werkzeugs mit einem anderen
verwendet werden.
Sie können auch für eine Vorabeinschätzung der Exposition
genutzt werden.
WARNUNG
○ Die Schwingungs- und Geräuschemissionen während
des tatsächlichen Gebrauchs des Elektrowerkzeugs
können vom angegebenen Gesamtwert abweichen,
je nachdem, wie das Werkzeug verwendet wird,
insbesondere abhängig von der Art des bearbeiteten
Werkstücks; und
○ Legen Sie Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz des
Bedieners fest, die auf einer Expositionseinschätzung
unter
den
tatsächlichen
beruhen (unter Berücksichtigung aller Bereiche des
Betriebszyklus, darunter neben der Triggerzeit auch die
Zeiten, in denen das Werkzeug ausgeschaltet ist oder im
Leerlaufbetrieb läuft).
HINWEIS
Aufgrund
des
ständigen
Entwicklungsprogramms von HiKOKI sind Änderungen der
hier gemachten technischen Angaben vorbehalten.
Deutsch
mit
ISO
h , D = 1,7 m/s
2
2
wurden
gemäß
Benutzungsbedingungen
Forschungs-
4871
und