gelieferten Komponenten oder Produkte. Der Kunde übernimmt, auch bei
Deckung durch die Konventionalgarantie, alle Kosten für den Transport der
zu reparierenden oder reparierten Produkte.
11.7 - Kein vom technischen Personal der Firma COMUNELLO betriebsextern
ausgeführte Eingriff wird von der Konventionalgarantie gedeckt.
11.8 - Änderungen an den hier beschriebenen spezifischen Bedingungen
der Konventionalgarantie können von den Vertragspartnern in ihren
Handelsverträgen definiert werden.
11.9 - Im Falle von Rechtsstreiten irgendwelcher Art ist das italienische Recht
anzuwenden und der Gerichtsstand ist Vicenza.
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