Gebrauchsanweisung
Beachten Sie folgende Empfehlungen für eine sichere Arbeitsweise um einen risokofreien Gebrauch
der Maschine zu gewährleisten.
- Entsprechend der Art der zu erledigenden Arbeiten müssen die Sicherheitsgeräte benutzt werden.
Der Benutzer der Maschine muss die Betriebsanleitung sehr genau lesen, um Unfälle zu vermeiden.
AUSBILDUNG DER BEDIENER DER MASCHINE
Es ist empfehlenswert, dass der Bediener eine Einweisung in die genaue Arbeitsweise und eine hin-
reichende Erklärung für die Feinabstimmung der Maschine bekommt.
Insbesondere :
a. Die Risiken, die mit dem Gebrauch der Maschine verbunden sind;
b. Die Gebrauchsprinzipien, die richtige Anwendung und die Feinabstimmung der Maschine;
c. Die richtige Wahl des Gerätes für jede Bearbeitung;
d. Die sichere Behandlung der zu bearbeitenden Teile;
e. Die Position der Hände und die sichere Aufbewahrung der Werkstücke vor und nach der Bear-
beitung.
STABILITÄT
Um die Maschine sicher gebrauchen zu können, ist es unbedingt notwendig, dass sie
stabil und fest auf dem Boden steht.
FEINABSTIMMUNG UND INSTALLATION DER MASCHINE
a. Für jede Neueinstellung soll die Maschine vom Netz getrennt werden.
b. Bei der Montage der Werkzeuge sollen die Empfehlungen des Werkzeugherstellers genau be-
folgt werden.
Die Hobelmesser sollen korrekt geschärftund montiert werden.
WERKZEUGWECHSEL
Der Werkzeugwechsel ist mit größter Umsicht vorzunehmen um Verletzungen zu vermeiden.
5. BESTIMMUNGSGEMÄßE VERWENDUNG
Die Maschine darf nur zur Bearbeitung von Holz verwendet werden. Die Bearbeitung von anderen
Materialien ist nicht erlaubt. Die Maschine darf nur unter Verwendung der für die verschiedenen Ar-
beitsgänge vorgesehenen Schutzvorrichtungen in Betrieb genommen werden. Um die Einhaltung der
angegebenen Staubemissionswerte gewährleisten zu können, darf die Maschine nur mit einer Absau-
geinrichtung, die so stark ist ,dass an der Anschlussstelle eine Luftgeschwindigkeit von mindestens
20m/s erreicht wird, verwendet werden.
Es dürfen nur Werkzeuge verwendet werden die den gültigen Vorschriften der Berufsgenossenschaft
entsprechen.
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V0214 D 510