15. GARANTIEBESTIMMUNGEN
Alle Superba-Produkte werden vor der Auslie-
ferung hinsichtlich Material, Qualität, Ausfüh-
rung und Funktionsfähigkeit sorgfältig geprüft.
Bei normaler Beanspruchung gewährt Aquinos
Bedding Switzerland AG eine Garantie von
insgesamt 10 Jahren auf die Gebrauchsfähig-
keit, welche Material- und Verarbeitungs fehler
deckt. Die Vollgarantie beträgt zwei Jahre ab
Lieferdatum. Für Elektro-Motoren und elekt-
rische Teile erlischt nach diesen 2 Jahren jeg-
licher Anspruch. Vom dritten Jahr an gilt eine
degressive Garantie auf den Verkaufspreis ge-
mäss nachfolgender Staffelung:
Garantiefall im Kosten für den Käufer
1. Jahr
0%
2. Jahr
0%
3. Jahr
20%
4. Jahr
30%
5. Jahr
40%
6. Jahr
50%
7. Jahr
60%
8. Jahr
70%
9. Jahr
80%
10. Jahr
90%
Bei Totalersatz des Produktes gilt der aktuelle
Katalogpreis zum Zeitpunkt des Garantiean-
spruchs als Verkaufspreis. Mängel aus normaler
Abnutzung und unsachgemässer Behandlung
sind ausgenommen von der Garantie; insbe-
sondere Transportschäden oder andere Be-
schädigungen wie z.B. Anwendung von Gewalt
oder Überbelastung. Ebenso ist die Haftung für
Folgeschäden ausgeschlossen.
Aquinos Bedding Switzerland AG behebt Schä-
den innerhalb der Garantiezeit durch Repara-
tur, Austausch oder vergleichbaren Ersatz.
Die Garantiezeit wird durch Garantieleistungen
seitens Aquinos Bedding Switzerland AG we-
der unterbrochen, noch beginnt diese von neu-
em. Nach Ablauf der Vollgarantie gehen Fahrt,
Transport und Montage zu Lasten des Käufers.
Für ein Ersatzprodukt während der Ausfallzeit
ist er selbst besorgt. Der Garantieanspruch gilt
ab Kaufdatum bzw. Lieferdatum ab Werk und
nur gegen Vorweisung der Kaufquittung im
Geschäft des Einkaufes. Kein Garantieanspruch
ohne Rechnung. Bei Anspruch auf Garantie-
leistungen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren
Superba Fachhändler.
Für einen guten Tag.
Ihr Team der
Aquinos Bedding Switzerland AG
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