Fuß sollten so positioniert sein, dass
sie genau in der Schale liegen
• (Abb. 4) Prüfen Sie den richtigen Sitz
und die Position des Fußes im Walker.
Achten Sie darauf, dass die Zehen des
Patienten nicht am Zehenschutz
anstoßen. Bei Bedarf kann die Position
des Zehenschutzes verstellt oder
dieser komplett entfernt werden.
• (Abb. 5) Legen Sie nun die lose Schiene
von vorne auf das Schienbein und den
Fuß des Patienten. Stellen Sie sicher,
dass die Pumpe und das Ventil in die
dafür vorgesehenen Aussparungen
passen.
• (Abb. 6) Um das System zu stabilisie-
ren, schließen Sie bitte die Gurte.
Beginnen Sie mit dem Vorfußgurt und
schließen Sie dann nacheinander alle
anderen Gurte. Die Gurte sollten fest
anliegen. Überschüssiges Material
kann abgeschnitten werden.
• Lassen Sie den Patienten in der
Orthese umhergehen, um sicherzu-
stellen, dass der Walker korrekt sitzt.
• (Abb. 7) Um den Sitz des Walkers zu
festigen, können die Luftkissen durch
das Pumpensystem gefüllt werden.
Über das Ventil kann gesteuert werden
ob die Luft zugeführt oder abgelassen
werden soll. Die Polsterstücke können
zur zusätzlichen Auspolsterung
verwendet werden.
Pflegehinweise
Klettverschlüsse bitte vor dem Waschen
schließen. Seifenrückstände, Cremes
oder Salben können Hautirritationen
und Materialverschleiß hervorrufen.
• Waschen Sie das Produkt, vorzugswei-
se mit medi clean Waschmittel, von
Hand.
• Nicht bleichen.
• Lufttrocknen.
• Nicht bügeln.
• Nicht chemisch reinigen.
Lagerungshinweise
Die Orthese bitte trocken lagern und vor
direkter Sonneneinstrahlung schützen.
Materialzusammensetzung
PP, PU, EVA, Polyester
Haftung
Die Haftung des Herstellers erlischt bei
nicht zweckmäßiger Verwendung.
Beachten Sie dazu auch die entspre-
chenden Sicherheitshinweise und
Anweisungen in dieser Gebrauchsanwei-
sung.
Entsorgung
Sie können das Produkt über den
Hausmüll entsorgen.
Im Falle von Reklamationen im Zusam-
menhang mit dem Produkt, wie
beispielsweise Beschädigungen des
Gestricks oder Mängel in der Passform,
wenden Sie sich bitte direkt an Ihren
medizinischen Fachhändler. Nur
schwerwiegende Vorkommnisse, die zu
einer wesentlichen Verschlechterung des
Gesundheitszustandes oder zum Tod
führen können, sind dem Hersteller und
der zuständigen Behörde des Mitglieds-
staates zu melden. Schwerwiegende
Vorkommnisse sind im Artikel 2 Nr. 65 der
Verordnung (EU) 2017/745 (MDR)
definiert. Die Rückverfolgbarkeit des
Produktes ist mit dem UDI Code
gewährleistet.
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