Feststoff e und eventuelles Kondensat unter dem Eingang des Rauchkanals
ausgestattet ist, so dass diese leicht zu öff nen und über eine luftdichte
Klappe inspizierbar ist.
ANSCHLUSS DES GERÄTES AN DEN SCHORNSTEIN
Der Schornstein darf nur die Rauchgase aus einem einzigen Wärmeerzeuger
aufnehmen. Der direkte Auslass in umschlossene Räume ist verboten, auch
wenn diese nach oben off en sind.
ABFÜHRUNG DER VERBRENNUNGSPRODUKTE
Der direkte Auslass der Verbrennungsprodukte muss über Dach
erfolgen, die Rauchgasleitung muss die im Abschnitt "Schornstein oder
Einzelrauchgasrohr" beschriebenen Eigenschaften aufweisen.
< 3 m
3 - 5 %
Inspektion
Außenleitung
isoliert
Inspektion
ANSCHLUSS AN ÄUSSERE ZULUFTLEITUNGEN
Um einen einwandfreien Betrieb zu gewährleisten, muss das Gerät über
die nötige Zuluft verfügen, und zwar über Außenluftzuleitungen. Die
Zuluftzuleitungen müssen den folgenden Anforderungen entsprechen:
1. Einen freien Gesamtquerschnitt von mindestens 80 cm2 haben.
2. Sie müssen mit Gittern, Maschendraht oder geeigneten
Schutzvorrichtungen geschützt sein, die jedoch nicht den unter Punkt 1
genannten Mindestquerschnitt verringern dürfen; außerdem sind sie so
anzuordnen, dass sie möglichst nicht verstopfen können.
Wenn die Verbrennungsluft direkt von Außen mittels eines Rohrs
abgeleitet wird, muss außen ein Bogen nach unten oder eine
Windschutzvorrichtung montiert und es dürfen keinerlei Gitter oder
INSTALLATION
Ähnliches angebracht werden. (Es wird empfohlen, die Luftzuführung
direkt mit dem Installationsraum verbunden auszuführen, auch wenn
die Luft von außen mittels eines Rohrs zugeführt wird). Die Luftzufuhr
kann auch über einen angrenzenden Raum erfolgen; dabei ist nur darauf
zu achten, dass die Zufuhr frei über permanente Öff nungen, die nach
Außen gehen, erfolgt. Der an den Installationsraum angrenzende Raum
darf gegenüber der Außenumgebung keinen Unterdruck bekommen,
der durch den entgegengesetzten Zug hervorgerufen werden kann,
wenn in diesem Raum ein anderes Gerät oder eine Absaugvorrichtung
betrieben werden. Im angrenzenden Raum müssen die permanenten
Öff nungen den oben genannten Anforderungen entsprechen. Der
angrenzende Raum darf nicht als Garage oder Lager für brennbare Stoff e
benutzt werden und vor allem nicht für Tätigkeiten, die Brandgefahr mit
sich bringen.
SICHERHEITSEMPFEHLUNGEN
Schornsteinkopf
Unabhängig
winddicht
Verkleidungen eine selbsttragende Konstruktion hinsichtlich der
Heizeinheit bilden und dürfen mit dieser nicht in Berührung stehen.
Balken und Ausbauten aus Holz bzw. brennbarem Material müssen
sich außerhalb der Strahlungszone des Feuerraums befi nden oder
ausreichend isoliert sein. Sollten sich oberhalb des Wärmeerzeugers
Schorn-
Bedachungen aus brennbarem oder wärmeempfi ndlichem Material
stein
befi nden, ist dazwischen eine Schutzmembran aus isolierendem
und nicht entfl ammbarem Material anzuordnen. Gegenstände aus
brennbaren oder entfl ammbaren Materialien wie Holzmöbel, Vorhänge
usw., die direkt der Strahlung des Feuerraums ausgesetzt sind, müssen in
Inspektion
sicherem Abstand angeordnet werden. Bei der Installation des Gerätes
muss dafür gesorgt werden, dass es für die Reinigung des Gerätes selbst,
der Rauchgasleitungen und des Schornsteins leicht zugänglich ist.
< 3 m
45°
45°
Inspektion
VORSCHRIFTEN AUF LANDES-, REGIONAL-, PROVINZ- UND
GEMEINDEEBENE
Ebenso beachtet werden müssen auch sämtliche Gesetze und
Vorschriften, die auf Landes-, Regional-, Provinz- und Gemeindeebene
in dem Land gelten, in dem das Gerät installiert wird.
von
den
Herstellungsmaterialien
Mindestens
2
80 cm
A
Fußbodenschutz
BEZEICHNUNGEN
A
B
C
müssen
die
20 cm
C
B
Mindestabstand
500 mm
700 mm
500 mm
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