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5. GESETZLICHE BESTIMMuNGEN
- Die Installation darf ausschließlich von einem Fachmann des Elektrohandwerks unter
Berücksichtigung der geltenden Vorschriften vorgenommen werden.
- Übergeben Sie dem Benutzer diese Gebrauchsanleitung. Sie ist den Unterlagen der elektri-
schen Anlage beizufügen und muss auch eventuellen neuen Besitzern übergeben werden.
Zusätzliche Exemplare erhalten Sie über unsere Website oder unseren Servicedienst.
- Bei der Installation müssen Sie u.a. Folgendes berücksichtigen:
- die geltenden Gesetze, Normen und Vorschriften;
- den Stand der Technik zum Zeitpunkt der Installation;
- diese Gebrauchsanleitung die im Zusammenhang mit jeder spezifischen Anlage gesehen
werden muss;
- die Regeln fachmännischen Könnens.
- Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich an die Niko-Hotline oder an eine anerkannte
Kontrollstelle wenden:
Web-site: http://www.niko.be; E-Mail: support@niko.be;
Hotline Belgien: +32 3 778 90 80
Hotline Slowakei: +421 263 825 155 – E-mail: niko@niko.sk
Im Falle eines Defektes an Ihrem Niko-Produkt, können Sie dieses mit einer genauen
Fehlerbeschreibung (Anwendungsproblem, festgestellter Fehler, usw.) an Niko-EGH
zurückbringen.
6. GARANTIEBESTIMMuNGEN
- Garantiezeitraum: Zwei Jahre ab Lieferdatum. Als Lieferdatum gilt das Rechnungsdatum
zu dem der Endkunde das Produkt gekauft hat. Falls keine Rechnung mehr vorhanden
ist, gilt das Produktionsdatum.
- Der Endkunde ist verpflichtet, Niko über den festgestellten Mangel innerhalb von zwei
Monaten zu informieren.
- Im Falle eines Mangels an dem Produkt hat der Endkunde das Recht auf eine kostenlose
Reparatur oder Ersatz. Dies wird von Niko entschieden.
- Niko ist nicht für einen Mangel oder Schaden verantwortlich, der durch unsachgemäße
Installation, nicht bestimmungsgemäßen oder unvorsichtigen Gebrauch oder falsche Bedienung
oder Anpassen/Ändern des Produktes entsteht.
- Die zwingenden Vorschriften der nationalen Gesetzgebung bezüglich des Verkaufs von
Konsumgütern und der Schutz des Kunden in den Ländern in denen Niko direkt oder über
seine Tochtergesellschaften, Filialen, Distributoren, Handelsvertretungen oder Vertretern
verkauft, haben Vorrang vor den obigen Bestimmungen.
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