Gewährleistungsbestimmungen - Minox DCC Leica M3 Notice D'utilisation

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Gewährleistungsbestimmungen
Mit dem Kauf dieser MINOX Kamera haben Sie
ein Produkt erworben, das nach besonders stren-
gen Qualitätsrichtlinien hergestellt und geprüft
wurde.
Die für dieses Produkt geltende gesetzliche Gewähr-
leistung von 2 Jahren wird von uns ab dem Tag des
Verkaufs durch einen autorisierten Händler unter
folgenden Bedingungen übernommen:
1) In der Gewährleistungszeit werden Beanstan-
dungen, die auf Fabrikationsfehlern beruhen,
kostenlos und nach eigenem Ermessen durch
Instandsetzung, Austausch defekter Teile oder
Umtausch in ein gleichartiges einwandfreies
Erzeugnis behoben. Weitergehende Ansprüche,
gleich welcher Art und gleich aus welchem
Rechtsgrund im Zusammenhang mit dieser Ge-
währleistung, sind ausgeschlossen.
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2) Gewährleistungsansprüche
der betreffende Mangel auf unsachgemäße
Behandlung – wozu auch die Verwendung von
Fremdzubehör zählen kann – zurückzuführen ist,
ein Eingriff von nicht autorisierten Personen und
Werkstätten durchgeführt oder die Fabrikations-
nummer unkenntlich gemacht wurde.
3) Gewährleistungsansprüche können nur bei Vor-
lage eines maschinengeschriebenen Kaufbelegs
eines autorisierten Händlers geltend gemacht
werden.
) Bei Inanspruchnahme der Gewährleistung leiten
Sie bitte die MINOX Kamera zusammen mit dem
Original des maschinengeschriebenen Kaufbe-
legs und einer Schilderung der Beanstandung
dem Kundendienst der MINOX GmbH oder einer
Landesvertretung zu.
entfallen,
wenn

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