KUNDENDIENST UND GARANTIE
Inanspruchnahme der Garantie
Garantieansprüche sind vor Ablauf der Garantiedauer, inner-
halb von zwei Wochen, nachdem der Mangel erkannt wurde,
bei uns anzumelden. Dabei müssen Angaben zum Fehler,
zum Gerät und zum Zeitpunkt der Feststellung gemacht
werden. Als Garantienachweis ist die Rechnung oder ein
sonstiger datierter Kaufnachweis beizufügen. Fehlen die
vorgenannten Angaben oder Unterlagen, besteht kein Ga-
rantieanspruch.
Garantie für in Deutschland erworbene, jedoch
außerhalb Deutschlands eingesetzte Geräte
Wir sind nicht verpflichtet, Garantieleistungen außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland zu erbringen. Bei Störungen
eines im Ausland eingesetzten Gerätes ist dieses gegebenen-
falls auf Gefahr und Kosten des Kunden an den Kunden-
dienst in Deutschland zu senden. Die Rücksendung erfolgt
ebenfalls auf Gefahr und Kosten des Kunden. Etwaige ge-
setzliche Ansprüche des Kunden uns gegenüber oder ge-
genüber Dritten bleiben auch in diesem Fall unberührt.
Außerhalb Deutschlands erworbene Geräte
Für außerhalb Deutschlands erworbene Geräte gilt diese Ga-
rantie nicht. Es gelten die jeweiligen gesetzlichen Vor-
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schriften und gegebenenfalls die Lieferbedingungen der
Ländergesellschaft bzw. des Importeurs.
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