Verantwortung Des Betreibers - RK Rose+Krieger Multilift I Notice De Montage

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Sicherheit

Verantwortung des Betreibers

2.4 Verantwortung des Betreibers
Betreiber
Betreiberpflichten
Zusätzliche Betreiberpflichten
18
Betreiber ist diejenige Person, die die Hubsäule zu gewerblichen
oder wirtschaftlichen Zwecken selbst betreibt oder einem Dritten
zur Nutzung/Anwendung überlässt und während des Betriebs die
rechtliche Produktverantwortung für den Schutz des Benutzers,
des Personals oder Dritter trägt.
Die Hubsäule wird im gewerblichen Bereich eingesetzt. Der
Betreiber unterliegt daher den gesetzlichen Pflichten zur Arbeitssi-
cherheit.
Neben den Sicherheitshinweisen in dieser Anleitung müssen die
für den Einsatzbereich der Hubsäule gültigen Sicherheits-, Arbeits-
schutz- und Umweltschutzvorschriften eingehalten werden.
Dabei gilt insbesondere Folgendes:
n
Der Betreiber muss sich über die geltenden Arbeitsschutzvor-
schriften informieren und in einer Gefährdungsbeurteilung
zusätzlich Gefahren ermitteln, die sich durch die speziellen
Arbeitsbedingungen am Einsatzort der Hubsäule ergeben.
Diese muss er in Form von Betriebsanweisungen umsetzen.
n
Der Betreiber muss während der gesamten Einsatzzeit der
Hubsäule prüfen, ob die von ihm erstellten Betriebsanwei-
sungen dem aktuellen Stand der Regelwerke entsprechen.
Falls erforderlich, müssen die Betriebsanweisungen angepasst
werden.
Der Betreiber muss die Zuständigkeiten für Montage, Bedie-
n
nung, Störungsbehebung, Wartung und Reinigung eindeutig
regeln und festlegen.
Der Betreiber muss sicherstellen, dass alle Personen, die mit
n
der Hubsäule umgehen, diese Anleitung gelesen und ver-
standen haben. Darüber hinaus muss er das Personal in regel-
mäßigen Abständen schulen und über die Gefahren infor-
mieren. Der Betreiber muss sicherstellen, dass das Personal
entsprechend den geforderten Personalqualifikationen geschult
wurde.
n
Der Betreiber muss dem Personal die erforderliche Schutzaus-
rüstung bereitstellen und das Tragen der erforderlichen Schutz-
ausrüstung verbindlich anweisen.
n
Der Betreiber muss dafür sorgen, dass Gefahrenstellen, die bei
der Montage, Bedienung, Störungsbehebung, Wartung und
Reinigung der Hubsäule entstehen, gesichert werden.
Weiterhin ist der Betreiber dafür verantwortlich, dass die Hubsäule
und der Einsatzort stets in technisch einwandfreiem Zustand sind.
Daher gilt Folgendes:
n
Der Betreiber muss die erforderlichen Freiräume und ausrei-
chende Beleuchtung für gefahrloses Arbeiten sowie ständige
Ordnung und Sauberkeit der Hubsäule und am Einsatzort
sicherstellen.
n
Der Betreiber muss dafür sorgen, dass die in dieser Anleitung
beschriebenen Wartungsintervalle eingehalten werden.
Hubsäule Multilift I/Multilift II
20.02.2019

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