Inbetriebnahme Und Abnahme; Abnahmeprüfung; Wartungsanleitung; Monatliche Überprüfung - BSW SECURITY FSZ-BASIS Manuel

Centrale d'alimentation et de déclenchement
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Inbetriebnahme und Abnahme

8
Inbetriebnahme und Abnahme
8.1
Abnahmeprüfung
Nach dem betriebsfertigen Einbau einer Feststellanlage am Anwendungsort sind deren einwandfreie Funktion und vor-
schriftsmässige Installation - einschliesslich ggf. angeordneter Sicherheitseinrichtungen der Schliessbereichsüberwachung -
durch eine Abnahmeprüfung festzustellen. Auf diese Prüfung ist vom Antragsteller der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulas-
sung hinzuweisen. Sie ist vom Betreiber zu veranlassen. Die Abnahmeprüfung für Feststellanlagen an Abschlüssen darf nur
von Fachkräften des Antragstellers der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung oder von ihm autorisierten Fachkräften oder
von Fachkräften einer vom DIBt im Zulassungsverfahren benannten Prüfstelle durchgeführt werden.
Die Abnahmeprüfung muss mindestens die folgenden Punkte umfassen:
1.
Es ist zu überprüfen, dass die eingebauten Geräte der Feststellanlage mit den in der allgemeinen bauaufsichtlichen Zu-
lassung angegebenen Geräten übereinstimmen.
2.
Es ist zu überprüfen, dass die Kennzeichnung der eingebauten Geräte mit der in der allgemeinen bauaufsichtlichen Zu-
lassung angegebenen Kennzeichnung übereinstimmen.
3.
Das Zusammenwirken aller Geräte ist an hand der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung nachzuprüfen, wobei die
Auslösung sowohl durch Simulation der dem Funktionsprinzip der Melder zugrunde liegenden Brandkenngrösse als auch
von Hand erfolgen muss.
4.
Es ist zu prüfen, ob der Abschluss zum selbsttätigen Schliessen freigegeben wird, wenn die Feststellanlage funktionsun-
fähig wird (z. B. durch Entfernen eines Melders oder durch Ausfall der Netzstromversorgung).
Die Prüfung der Rauchschalter ist durch Simulation der relevanten physikalischen Brandkenngrösse durchzuführen. Für die
Brandkenngrösse Rauch kann das Prüfaerosol 918/5 verwendet werden.
Die Ansteuerung von Fremdanlagen darf nur gemeinsam mit den beteiligten Fachfirmen und mit Zustimmung des Auftragge-
bers durchgeführt werden. Nach der Inbetriebnahme müssen die Ergebnisse der abgeschlossenen Inbetriebsetzung in Form
einer Positivliste lückenlos dokumentiert und für die Abnahme der Anlage bereitgestellt werden. Zur Dokumentation der Inbe-
triebnahme bieten wir ein Inbetriebnahme- und Wartungs Set (IW Set RS, Artikel-Nr. 7001949) gemäss den Anforderungen
des DIBt und der DIN 14677 an.
8.2

Wartungsanleitung

Der Antragsteller der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung hat dafür zu sorgen, dass zu der jeweiligen Ausführungsvarian-
te der Feststellanlage (entsprechend der eingesetzten Geräte) eine schriftliche Wartungsanleitung mitgeliefert wird. Aus der
Wartungsanleitung muss ersichtlich sein, welche Arbeiten auszuführen sind, damit sichergestellt ist, dass die eingebaute Fest-
stellanlage auch nach langer Nutzung ihre Aufgaben erfüllt.
8.3
Monatliche Überprüfung
Die Feststellanlage muss vom Betreiber ständig betriebsfähig gehalten und in Abständen von maximal einem Monat auf ihre
einwandfreie Funktion überprüft werden.
Ergeben zwölf im Abstand von einem Monat aufeinander folgende Funktionsprüfungen keine Funktionsmängel, so braucht die
Feststellanlage nur im Abstand von 3 Monaten überprüft werden.
Wird bei den vierteljährlichen Funktionsprüfungen ein Funktionsmangel festgestellt, so ist umgehend die Betriebsfähigkeit wie-
derherzustellen und diese durch mindestens drei aufeinanderfolgende monatliche Funktionsprüfungen nachzuweisen.
Bezüglich der im Rahmen der Überprüfung durchzuführenden Massnahmen wird auf Abschnitt 6.1, der Norm DIN 14677 ver-
wiesen. Diese Überprüfung darf nach entsprechender Einweisung von jedermann eigenverantwortlich durchgeführt werden;
eine besondere Qualifikation ist nicht erforderlich.
Umfang, Ergebnis und Zeitpunkt der monatlichen bzw. vierteljährlichen Überprüfung sind aufzuzeichnen. Diese Aufzeichnun-
gen sind durch den Betreiber aufzubewahren.
8.4
Jährliche Prüfung und Wartung
Der Betreiber ist ausserdem verpflichtet, in Abständen von maximal zwölf Monaten eine Prüfung der Feststellanlage auf ord-
nungsgemässes und störungsfreies Zusammenwirken aller Geräte sowie eine Wartung vorzunehmen oder vornehmen zu las-
sen. Bezüglich der im Rahmen der jährlichen Prüfung und Wartung durchzuführenden Massnahmen wird auf Abschnitt 6.1,
der Norm DIN 14677 verwiesen. Diese jährliche Prüfung und Wartung darf nur von einem Fachmann oder einer dafür ausge-
bildeten Person ausgeführt werden. Umfang, Ergebnis und Zeitpunkt der jährlichen Prüfung und Wartung sind aufzuzeichnen.
Diese Aufzeichnungen sind durch den Betreiber aufzubewahren.
bsw.swiss / bsw.at
20
AF02A1_fsz-basis_de_fr.pdf

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