Prüfanweisung für die messtechnische Kontrolle
(nur für geschultes Fachpersonal)
Die messtechnische Kontrolle – späte-
stens alle 2 Jahre – ist durchzuführen von
folgenden Einrichtungen oder Personen:
– Hersteller
– für das Messwesen zuständige Behörde
– Personen, welche die Voraussetzungen
der Medizinprodukte-Betreiberverord-
nung erfüllen.
A) Funktionsprüfung
Eine Funktionsprüfung des Gerätes
kann nur am Menschen oder mit
einem geeigneten Simulator durchge-
führt werden.
B) Prüfung
auf
Druckkreises und Abweichung der
Druckanzeige
Dichtheit
des
Hinweise:
a) Wenn bei der Prüfung der Druck verse-
hentlich über 320 mmHg gesteigert
wird, ertönt ein akustisches Signal und
der angezeigte Messwert wird im
Sekundentakt dunkelgetastet. Auch bei
höherem Druck steigt der angezeigte
Messwert nicht über 320 mmHg.
b) Für die Prüfungen ist der Stecker vom
Manschettenschlauch
Anschließend
Anschlussstutzen des Steckers – bisher
mit der Buchse am Gerät verbunden –
mit dem Manschettenschlauch und der
lange Anschlussstutzen des Steckers
mit dem Gerät zu verbinden.
In den Druckkreis ist zusätzlich ein
Pumpball einzufügen.
abzuziehen.
ist
der
kurze
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