RoHS2-Konformitätserklärung
Dieses Produkt wurde gemäß den Anforderungen der EG-Richtlinie 2011/65/EU
zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und
Elektronikgeräten (RoHS2-Richtlinie) entworfen und hergestellt und hat sich als mit den
maximalen Konzentrationswerten, die der europäischen Ausschuss für die technische
Anpassung (Technical Adaptation Committee; TAC) festgelegt hat, wie folgt konform
erwiesen:
Substanz
Blei (Pb)
Quecksilber (Hg)
Cadmium (Cd)
Sechswertiges Chrom (Cr
Polybromierte Biphenyle (PBB)
Polybromierte Diphenylether (PBDE)
Manche Produktkomponenten sind im Anhang III der RoHS2-Richtlinie wie unten
beschrieben ausgenommen:
Beispiele von ausgenommenen Komponenten:
1. Quecksilber in Kaltkathodenlampen und Leuchtröhren mit externen Elektroden (CCFL
und EEFL) für spezielle Zwecke überschreitet nicht (pro Lampe):
(1) Geringe Länge (≦500 mm): maximal 3,5 mg pro Lampe.
(2) Mittlere Länge (>500 mm und ≦1.500 mm): maximal 5 mg pro Lampe.
(3) Große Länge (>1.500 mm): maximal 13 mg pro Lampe.
2. Blei im Glas von Kathodenstrahlröhren.
3. Blei im Glas der Leuchtröhren übersteigt nicht 0,2 % nach Gewicht.
4. Blei als Legierungselement in Aluminium mit bis zu 0,4 % Blei nach Gewicht.
5. Kupferlegierung mit bis zu 4 % Blei nach Gewicht.
6. Blei in Lötmetallen mit hoher Schmelztemperatur (d. h. Legierungen auf Bleibasis mit
85 % nach Gewicht oder mehr Blei).
7. Elektrische und elektronische Komponenten mit Blei in Glas oder Keramik mit
Ausnahme von dielektrischer Keramik in Kondensatoren, z. B. piezoelektrischen
Geräten, oder in Glas- oder Keramik-Matrix-Verbindungen.
Vorgeschlagene maximale
Konzentration
0,1%
0,1%
0,01%
)
0,1%
6+
0,1%
0,1%
Tatsächliche
Konzentration
< 0,1%
< 0,1%
< 0,01%
< 0,1%
< 0,1%
< 0,1%
iv