in Wasser oder mit einem harten Was-
serstrahl sowie einer harten Bürste.
Nur Original GLORlA Ersatzteile ver-
wenden.
Reparaturen nur durch GLORlA
Servicestationen durchführen lassen.
9.2 Verschleiß der Bürsten
HINWEIS!
Wenn
die
Fugenbürste
Verschleiß einen Durchmesser von
ø ca. 90 mm erreicht hat, müssen Sie
diese austauschen.
10
Entsorgung & Rechtliches
10.1 Umweltschutz &
Geräteentsorgung
Dieses Symbol auf dem Produkt,
der Betriebsanleitung oder der Verpa-
ckung weist darauf hin, dass dieses Pro-
dukt am Ende seiner Lebensdauer nicht
über den normalen Haushaltsabfall
entsorgt werden darf.
Entsorgen Sie Elektrogeräte nicht
über den Hausmüll! Gemäß europäi-
scher Richtlinie 2012/19/EU über Elektro-
und Elektronik-Altgeräte und Umset-
zung in nationales Recht müssen ver-
brauchte Elektrogeräte getrennt gesam-
melt und einer umweltgerechten
Wiederverwertung zugeführt werden.
Recycling-Alternative zur Rücksendeauf-
forderung: Der Eigentümer des Elektro-
gerätes ist alternativ anstelle Rücksen-
dung zur Mitwirkung bei der sachge-
rechten Verwertung im Falle der Eigen-
tumsaufgabe verpflichtet. Das Altgerät
kann hierfür auch einer Rücknahmestelle
überlassen werden, die eine Beseitigung
im Sinne des nationalen Kreislaufwirt-
schafts- und Abfallgesetzes durchführt.
Nicht betroffen sind den Altgeräten bei-
gefügte Zubehörteile und Hilfsmittel
ohne Elektrobestandteile.
Der Lithium-Ionen-Akku muss gesondert
vom Rest des Gerätes entsorgt werden.
HINWEIS!
Bitte erfragen Sie bei der Gemeindever-
waltung die zuständige Entsorgungs-
stelle.
10.2 Akkuentsorgung
Als Verbraucher sind Sie gesetzlich dazu
durch
verpflichtet, gebrauchte Batterien und
Akkus als Sondermüll zu entsorgen.
VORSICHT
VERLETZUNGSGEFAHR DURCH DEFEK-
TEN, AUSGELAUFENEN AKKU!
Der verwendete Akku enthält Substan-
zen, die durch Hautkontakt oder Einat-
men Verletzungen verursachen kön-
nen. Sollte sich ein ausgelaufener Akku
in Ihrem Gerät befinden, dürfen Sie die-
sen nur mit Gummihandschuhen aus
dem Gerät nehmen und in einem
geschlossenen Behälter der ordnungs-
gemäßen Entsorgung zuführen.
Gemäß der europäischen Richtlinie
2013/56/EU müssen defekte Akkus/Bat-
terien getrennt gesammelt und einer
umweltgerechten Wiederverwendung
zugeführt werden.
Für die Entsorgung bestehen folgende
Möglichkeiten:
– durch den Fachhandel
– eine durch das GRS-Zeichen gekenn-
zeichnete Rücknahmestation
– durch die von den Gemeinden dafür
vorgesehenen Sondermüll-Container
Weitere Entsorgungshinweise erhalten Sie
von Ihrer Gemeinde oder Stadtverwaltung.
10.3 Akku-Transport
Die enthaltenen Li-Ionen-Akkus unter-
liegen den Anforderungen des Gefahr-
gutrechts. Die Akkus können durch den
Benutzer ohne weitere Auflagen auf
der Straße transportiert werden. Beim
Versand durch Dritte (z.B.: Lufttransport
oder Spedition) sind besondere Anfor-
derungen an Verpackung und Kenn-
zeichnung zu beachten. Hier muss bei
der Vorbereitung des Versandstückes
ein Gefahrgut-Experte hinzugezogen
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Li-Ion