2.4 Schornsteinanschluss
ACHTUNG:
Vor dem Anschluss des Gerätes ist in jedem Fall der zuständige Bezirks-
Schornsteinfegermeister zu Rate zu ziehen!
Verbindungsstücke müssen am Gerät und untereinander fest und dicht verbunden sein.
Sie dürfen nicht in den freien Schornsteinquerschnitt hineinragen. Das Verbindungsstück
zwischen Kaminofen und Schornstein soll den gleichen Querschnitt haben wie der
Rohrstutzen am Ofen. Waagerechte Verbindungsstücke über 0,5 m sollen zum
Schornstein hin um 10 Grad ansteigen. Rohre, die nicht wärmegeschützt oder senkrecht
geführt sind, sollen nicht länger als einen Meter sein.
Es sind die Forderungen der Feuerungsverordnung (FeuVO),
die jeweiligen Länderbauordnungen sowie für den Schornstein
die DIN 18896, DIN 4705, DIN EN 13384, DIN 18160 und der
DIN EN 15287 zu beachten.
Verbindungstücke müssen nach DIN EN 1856-2 geprüft sein.
Das Maß X (Abstand zu brennbaren Baustoffen/Materialien)
muss nach Angaben des Herstellers des Verbindungsstückes
eingehalten werden.
ACHTUNG:
Der Anschluss an einem Schornstein, dessen wirksame Höhe unter 4m, bei
Mehrfachbelegung 5m liegt, sollte vermieden werden / Daten zur Schornsteinberechnung /
Kapitel 3. /
An dem zum Anschluss des Ofens vorgesehenen Schornstein dürfen höchstens zwei bis
drei weitere Feuerstätten angeschlossen sein.
In der Regel kann der Ofen mit
einem Rohr direkt an den
Schornstein angeschlossen werden.
Bei geringem Schornsteinzug sollte
der Ofen durch ein Senkrechtes
Abgasrohr, das als Anlaufstrecke
dient, mit dem Schornstein verbunden
werden.
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