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Spannungssprünge, die das Erzeugnis außer Betrieb setzen;
falls der Verbraucher selbständig Reparaturen an dem Erzeugnis vornimmt;
falls Reparaturen von Drittpersonen, die von dem Hersteller nicht beauftragt sind, vorgenommen werden;
nach dem Ablauf der Garantiefrist;
Nichteinhaltung von festgesetzten Beförderungsbedingungen, die Beschädigungen und/oder Zerstörung
des Erzeugnisses sicherstellen;
Nichteinhaltung der Lagerungsbedingungen von dem Verbraucher;
rechtswidrige Handlungen von Drittpersonen in Bezug auf das Erzeugnis;
im Fall Höherer Gewalt (Brand, Überschwemmung, Erdbeben, Krieg, Kampfhandlungen, Blockade);
Fehlen von Verschlussplomben, falls diese in der Betriebsanleitung oder anderem Dokument,
das die Betriebsanleitung ersetzt, vorgesehen sind;
Fehlen des Garantiescheins;
Fehlen des Abrechnungsbelegs, der den Kauf bestätigt, mit der Angabe des Verkaufsdatums.
Der Hersteller haftet für Mängel, die durch sein Verschulden vor der Übergabe des Erzeugnisses an den
Verbraucher entstanden.
Der Hersteller haftet nicht für Mängel, die nach der Übergabe des Erzeugnisses an den Verbraucher
infolge der Nichteinhaltung von Transport-, Lagerungs-, Montage- und Betriebsvorschriften, Handlungen
Drittpersonen oder Höherer Gewalt entstanden.
Der Hersteller haftet nicht für Schäden an Gesundheit und Vermögen des Verbrauchers infolge
Nichteinhaltung der Betriebsanleitung oder anderes Dokuments, das diese ersetzt, von dem Verbraucher,
infolge nichtordnungsgemäßer Nutzung des Erzeugnisses, infolge Nichtbeachtung von dem Verbraucher
der in der Betriebsanleitung oder anderem Dokument, das diese ersetzt, Warnungen und anderer
Informationen über das Erzeugnis, infolge der Nichteinhaltung von Transport-, Lagerungs-, Montage-,
Wartungs- und Betriebsvorschriften.
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