Beim Öffnen der Heiztür kann es bei Fehlbedienung oder bei nicht ausreichendem
Schornsteinzug zu Rauchaustritt kommen. Es ist unbedingt zu beachten, dass die
Heiztür nur langsam, zuerst einen Spalt und nach ein paar Sekunden ganz geöffnet
werden darf. Außerdem soll vor dem Öffnen der Tür zum Nachlegen von Brennstoff
nur noch das Glutbett im Brennraum vorhanden sein, das heißt, es dürfen keine
Flammen mehr sichtbar sein.
1.3 Außerbetriebnahme
Türen schlieβen, Restglut ausbrennen Primärluftschieber in geschlossene – Stellung
bringen und Ofen abkühlen lassen.
Feuerraum und Aschenkasten bei kaltem Gerät reinigen und entleeren!
1.4 Hinweise zum Heizen
Der Festbrennstoff - Ofen darf nur mit geschlossener Fülltür (Heiztür) und Aschentür
betrieben werden.
Diese dürfen nur zum Anheizen, Nachlegen oder Reinigen des Feuerraums geöffnet
werden (evtl. Zugprobleme bei weiteren am Schornstein angeschlossenen Geräten).
Eine abgestimmt zugeführte Sekundärluft sorgt für die Nachverbrennung der im Abgas
enthaltenen brennbaren Bestandteile. Ein Verschmutzen der Scheibe kann aber bei
Festbrennstoffen nicht ausgeschlossen werden und stellt keinen Mangel dar. Dies
bedeutet eine rauch- und russarme Verbrennung zur Schonung der Umwelt. Sollten Sie
Ihren Ofen in der Übergangszeit in Betrieb nehmen, dann prüfen Sie vorher den
Schornsteinzug, da dieser bei hohen Außentemperaturen sehr gering sein kann. Zu
diesem Zweck halten Sie ein brennendes Zündholz in die ein wenig geöffnete Heiztür.
Wenn die Flamme nicht deutlich angesaugt wird, ist zunächst ein sogenanntes Lockfeuer
zu
erzeugen.
Hierzu
Reinigungsöffnung des Schornsteins entzündet.
Der Rost (Bild 13) sollte vor jeder Brennstoffaufgabe gereinigt bzw. gerüttelt werden(wenn
vorhanden), um eine gute Verbrennungsluftzufuhr zu gewährleisten. Der Aschenkasten ist
regelmäßig im kalten Zustand zu entleeren (Bild 14). Bei noch heißem Gerät beiliegendes
Hilfswerkzeug
verwenden.
Verbrennungsrückstände in die Mülltonne gelangen.
Es ist darauf zu achten, dass der Aschenkasten immer bis Anschlag eingeschoben
wird.
Im Interesse der Luftreinhaltung und dem Ofen sollten die angegebenen max.
Brennstoffaufgabemengen nicht überschritten werden, da sonst die Gefahr des
Überheizens
besteht,
Beschädigungen solcher Art, unterliegen nicht der Garantiepflicht. Eine reduzierte
Heizleistung sollte nur durch Verringerung der Aufgabemenge und nicht durch
Reduzierung der Primärluft erfolgen.
Achtung!
wird
kurzzeitig
Holzspäne/-Wolle
Bitte
beachten
Sie
Achtung!
was
zu
Beschädigungen
7
im
Ofen
oder
dabei,
dass
keine
glühenden
am
Gerät
führen
in
der
kann.