DEUTSCH
2.0
SICHERHEITS-
UNFALLVERHÜTUNGS-BESTIMMUNGEN
Das Gefahrsignals in diesem Heft besonders beachten.
Die Gefahrsignale haben drei Niveaus:
• GEFAHR: Dieses Signal meldet, daß bei nicht richtiger
Durchführung der
beschriebenen Arbeiten schwere
Verletzungs- und Todesgefahr oder Langzeitrisikos für die
Gesundheit entstehen.
• ACHTUNG: Dieses Signal meldet, daß bei nicht richtiger
Durchführung der
beschriebenen Arbeiten schwere
Verletzungs- und Todesgefahr oder Langzeitrisikos für die
Gesundheit entstehen können.
• VORSICHT: Dieses Signal meldet, daß bei nicht richtiger
Durchführung der beschriebenen Arbeiten Maschinen-schäden
entstehen können.
Zur Vervollständigung der einzelnen Gefahrenstufen werden
nachstehend einige Situationen und spezifische Definitionen
beschrieben, die einen direkten Einfluß auf Maschine oder
Personen ausüben können.
• GEFAHRENBEREICH: Jeder Bereich innerhalb bzw. in der Nähe
der Maschine, wo die Anwesenheit einer Person eine Gefahr
für deren Sicherheit und Gesundheit bedeutet.
• GEFÄHRDETE PERSON: Jede Person, die sich vollkommen oder
teilweise innerhalb eines Gefahrenbereichs befinde.
• BEDIENUNGSPERSONAL: Die Person oder die Personen, die
mit der Installation, dem Betrieb, der Einstellung, der Wartung,
der Reinigung, der Reparatur und dem Transport der Maschine
beauftragt sind.
• KONSUMENT: Der Konsument ist jene Person, Behörde oder
Firma, die die Maschine gekauft oder gemietet hat und vorhat,
diese für den vorgesehenen Zweck zu nützen.
• FACHPERSONAL: Als Fachpersonal werden jene Personen
verstanden, die über eine, zur Reparatur und Wartung der
Maschine nötige, berufliche Ausbildung verfügen und daher
imstande sind, bei Eingriffen an der Maschine die mit diesen
Tätigkeiten einhergehenden Gefahren und Risiken zu beurteilen
und zu vermeiden.
• GENEHMIGTE SERVICESTELLE: Die genehmigte Servicestelle
ist jenes Unternehmen, welches von der Herstellerfirma
gesetzlich dazu berechtigt wurde, sowohl den technischen
Kundendienst,
als
Reparaturarbeiten an der Maschine, die sich zur Beibehaltung
ihres einwandfreien Betriebs als nötig erweisen sollte, zu
übernehmen.
Vor dem ersten Gebrauch der Maschine alle Anweisungen
aufmerksam lesen, im Zweifelsfall wenden Sie sich direkt an
die Techniker des Vertragshändlers der Herstellerfirma. Die
Herstellerfirma lehnt jegliche Haftung ab, falls die hier folgend
beschriebenen
Unfallverhütungsbestimmungen nicht beachtet werden.
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GEBRAUCH UND WARTUNG
auch
sämtliche
Wartungs-und
Sicherheits-
UND
Allgemeine Vorschriften
1) Auf die Gefahrzeichen achten, die in diesem Heft aufgeführt
und an der Sämaschine angebracht sind.
2) Die an der Maschine angebrachten Aufkleber mit den
Hinweisen geben in knapper Form Anweisungen zur
Vermeidung von Unfällen.
3) Mit Hilfe der Anweisungen sind die Sicherheits- und
Unfallverhütungsvorschriften genauestens zu beachten.
4) Niemals sich bewegende Teile anfassen.
5) Eingriffe und Einstellungen am Gerät dürfen nur bei abgestelltem
Motor und blockiertem Schlepper durchgeführt werden.
6) Es ist strengstens verboten, Personen oder Tiere auf der
Maschine zu befördern.
7) Es ist strengstens verboten, den Schlepper bei angekuppelter
Maschine von Personal ohne Führerschein, von unerfahrenem
Personal oder von Personal, das sich nicht in einwandfreiem
Gesundheitszustand befindet, führen zu lassen.
8) Vor Inbetriebnahme des Schleppers und der Maschine selbst
alle Sicherheitvorrichtungen für Transport und Gebrauch auf
ihre Unversehrtheit prüfen.
9) Vor der Inbetriebnahme der Maschine ist sicherzustellen,
daß sich im Wirkungskreis derselben keine Personen,
insbesondere Kinder und Haustiere aufhalten und daß man
über eine optimale Sicht verfügt.
10) Geeignete
Kleidungsstücke sind absolut zu vermeiden, da sich diese
in den sich drehenden und bewegenden Teilen der Maschine
verfangen können.
11) Vor Arbeitsbeginn hat man sich mit den Steuervorrichtungen
und deren Funktionen vertraut zu machen.
12) Die Arbeit mit der Maschine erst beginnen, wenn alle
Schutzvorrichtungen vollständig, angebracht und in
Sicherheitsposition sind.
13) Es ist strengstens verboten, sich in Bereichen aufzuhalten,
die in der Nähe sich bewegender Maschinenteile liegen.
14) Der Gebrauch der Maschine ohne Schutzvorrichtungen und
ohne Behälterabdeckungen ist streng verboten.
15) Vor dem Verlassen des Schleppers das an die
Hubvorrichtung angekuppelte Gerät absenken, den Motor
abstellen, die Feststellbremse ziehen und den Zündschlüssel
aus der Steuertafel ziehen. Sicherstellen, daß sich niemand
den Chemikalien nähern kann.
16) Nie den Fahrerplatz verlassen, wenn der Schlepper in Betrieb ist.
17) Vor der Inbetriebnahme des Geräts prüfen, daß die
Stützfüsse unter der Sämaschine entfernt wurden, die richtige
Montage und Einstellung der Sämaschine prüfen; den
perfekten Maschinenzustand kontrollieren und sicherstellen,
daß die Verschleißteile sich in gutem Zustand befinden.
18) Vor dem Auskuppeln der Vorrichtung aus dem Drei-Punkt-
Anschluß ist der Steuerhebel des Hubwerks in die Sperrposition
zu bringen und es sind die Stützfüsse abzusenken.
19) Immer bei guter Sicht arbeiten.
und
g
Arbeitskleidung
tragen.
cod. G19503360
Flatternde
fig. 5