Zudem ist darauf zu achten, dass die Mindestfließge-
schwindigkeit von 0,7m/s nicht unterschritten wird.
5.10. Einschaltarten
Einschaltarten bei Kabeln mit freien Enden (ohne Stecker)
Einschaltung Direkt
Bei Volllast sollte der Motorschutz auf den Bemessungs-
strom eingestellt werden. Bei Teillastbetrieb wird empfoh-
len, den Motorschutz 5% über dem gemessenen Strom
am Betriebspunkt einzustellen.
Einschaltung Stern-Dreieck
Falls der Motorschutz im Strang installiert ist: Den Motor-
schutz auf 0,58 x Bemessungsstrom einstellen. Die An-
laufzeit in der Sternschaltung darf max. 3s betragen. Falls
der Motorschutz nicht im Strang installiert ist: Bei Volllast
den Motorschutz auf Bemessungsstrom einstellen.
Einschaltung Anlasstrafo / Sanftanlauf
Bei Volllast sollte der Motorschutz auf den Bemessungs-
strom eingestellt werden. Bei Teillastbetrieb wird empfoh-
len, den Motorschutz 5% über den gemessenen Strom
am Betriebspunkt einzustellen. Die Anlaufzeit bei vermin-
derter Spannung (ca. 70%) darf max. 3s betragen.
Betrieb mit Frequenzumrichter
Die Maschine kann an Frequenzumrichter betrieben wer-
den. Beachten Sie hierfür das Kapitel 5.9 dieser Betriebs-
anleitung.
Einschaltarten mit Stecker /Schaltgeräten
Stecker in die dafür vorgesehene Steckdose stecken und
am Schaltgerät den Ein-/Ausschalter betätigen.
5.10.1. Nach dem Einschalten
Der Nennstrom wird beim Anfahrvorgang kurzzeitig über-
schritten. Nach Beendigung dieses Vorganges sollte der
Betriebsstrom den Nennstrom nicht mehr überschrei-
ten. Läuft der Motor nach dem Einschalten nicht sofort
an, muss sofort abgeschaltet werden. Vor dem erneuten
Einschalten müssen die Schaltpausen laut den Techni-
schen Daten eingehalten werden. Bei einer erneuten
Störung muss die Maschine sofort wieder abgeschaltet
werden. Ein erneuter Einschaltvorgang darf erst nach der
Fehlerbehebung gestartet werden. Folgende Punkte soll-
ten kontrolliert werden:
•
Betriebsspannung (zulässige Abweichung +/- 5% der
Bemessungsspannung)
•
Frequenz (zulässige Abweichung -2% der Bemes-
sungsfrequenz)
•
Stromaufnahme (zulässige Abweichung zwischen
den Phasen max. 5%)
•
Spannungsunterschied zwischen den einzelnen Pha-
sen (max. 1%)
•
Schalthäufigkeit und –pausen (siehe Technische Da-
ten)
•
Lufteintrag am Zulauf, ggf. muss ein Prallblech ange-
bracht werden
•
Mindestwasserüberdeckung, Niveausteuerung, Tro-
ckenlaufschutz
•
Ruhiger Lauf
•
Auf Leckagen prüfen, ggf. die nötigen Schritte laut Ka-
pitel „Instandhaltung" vornehmen
6. Instandhaltung
6.1. Allgemein
Die Pumpe sowie die gesamte Anlage müssen in
regelmäßigen Abständen überprüft und gewartet wer-
den. Der Zeitraum für die Wartung wird vom Hersteller
festgelegt und gilt für die allgemeinen Einsatzbedingun-
gen. Bei aggressiven und/oder abrasiven Fördermedien
muss Rücksprache mit dem Hersteller gehalten werden,
da sich in diesen Fällen der Zeitraum verkürzen kann.
Folgende Punkte sind zu beachten:
•
Die Betriebsanleitung muss dem Wartungsperso-
nal vorliegen und beachtet werden. Es dürfen nur
Wartungsarbeiten und –maßnahmen durchgeführt
werden, die hier aufgeführt sind.
•
Sämtliche Wartungs-, Inspektions- und Reinigungsar-
beiten an der Maschine und der Anlage müssen mit
größter Sorgfalt, an einem sicheren Arbeitsplatz und
von geschultem Fachpersonal durchgeführt werden.
Es müssen die nötigen Körperschutzmittel getragen
werden. Die Maschine muss für sämtliche Arbeiten
vom Stromnetz getrennt werden. Ein unbeabsichtig-
tes Einschalten muss verhindert werden. Weiterhin
sind bei Arbeiten in Becken und/oder Behältern un-
bedingt die entsprechenden Schutzmaßnahmen nach
BGV/GUV einzuhalten.
•
Über einem Gewicht von 50kg müssen zum Heben
und Senken der Maschine technisch einwandfreie
und amtlich zugelassene Hilfshebevorrichtungen
verwendet werden.
Überzeugen Sie sich, dass Anschlagmittel, Seile
und die Sicherheitseinrichtungen der Handwinde
technisch einwandfrei sind. Erst wenn die Hilfshebe-
vorrichtung technisch in Ordnung ist, darf mit den
Arbeiten begonnen werden. Ohne diese Überprüfun-
gen besteht Lebensgefahr!
•
Elektrische Arbeiten an der Maschine und der Anlage
müssen vom Fachmann durchgeführt werden. Bei
Ex zugelassenen Maschinen müssen Sie auch das
Kapitel „Ex-Schutz" im Anhang beachten!
•
Bei Einsatz von leicht entzündbaren Lösungs- und
Reinigungsmitteln ist offenes Feuer, offenes Licht so-
wie Rauchen verboten.
•
Maschinen, die gesundheitsgefährdende Medien
umwälzen oder mit diesen in Kontakt stehen, müs-
sen dekontaminiert werden. Ebenso ist darauf zu
achten, dass sich keine gesundheitsgefährdenden
Gase bilden oder vorhanden sind.
•
Achten Sie darauf, dass das benötigte Werkzeug und
Material vorhanden ist. Ordnung und Sauberkeit ge-
währleisten ein sicheres und einwandfreies Arbeiten
an der Maschine. Entfernen Sie nach dem Arbeiten
gebrauchtes Putzmaterial und Werkzeug von der
Maschine. Bewahren Sie sämtliche Materialien und
Werkzeuge an dem dafür vorgesehenen Platz auf.
•
Betriebsmedien (z. B. Öle, Schmierstoffe, usw.)
sind in geeigneten Behälter aufzufangen und
vorschriftsmäßig zu entsorgen (gem. Richtlinie
75/439/EWG und Erlasse gem. §§5a, 5b AbfG).
Bei Reinigungs- und Wartungsarbeiten ist eine
entsprechende
Schutzbekleidung
zu
tragen.
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