2. Aufstellung
2.1 Vorschriften
Für die Aufstellung und den abgasseitigen Anschluss sind die Forderungen der
Feuerungsverordnung (FeuVO), die jeweiligen Länderbauordnungen sowie die DIN
4705, DIN EN 13384, DIN 18160, DIN EN 1856-2 und der DIN EN 15287 zu beachten.
Zur einwandfreien Funktion Ihres Gerätes muss der Schornstein, an den sie das Gerät
anschließen wollen, in einwandfreiem Zustand sein.
2.2 Aufstellräume
Da der Werkstattofen die zur Verbrennung benötige Luft dem Aufstellungsraum
entnimmt ist dafür zu sorgen, dass über die Undichtheiten des Fensters oder Außentüren
stets genügend Luft nachströmt. Zusätzlich ist sicherzustellen, dass ein Raum-
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Leistungsverhältnis von mind. 4 m
je kW Nennwärmeleistung gewährleistet ist. Für den
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Werkstattofen bedeutet dies, dass der Aufstellungsraum mindestens 20 m
groß sein
muss.
Ist
das
Volumen
geringer,
muss
über
Lüftungsöffnungen
ein
Verbrennungsluftverbund mit anderen Räumen hergestellt werden. (Verbundöffnungen
mind. 150 cm²)
2.3 Geräteabstände
Alle brennbaren Bauteile, Möbel oder auch z.B. Dekostoffe in der näheren Umgebung
des Ofens sind gegen Hitzeeinwirkung zu schützen.
Einrichtungsgegenstände im Strahlungsbereich
Im Sichtbereich (Strahlungsbereich) des Feuers muss zu brennbaren Bauteilen, Möbel
oder auch z.B. zu Dekostoffen ein Abstand von mindestens 80 cm (A), gemessen ab
Vorderkante Feuerraumöffnung eingehalten werden. Der Sicherheitsabstand reduziert
sich auf 40 cm (B), wenn ein belüfteter Strahlungsschutz vor das zu schützende Bauteil
montiert wird (Beispiel siehe Abb. 7)
Einrichtungsgegenstände außerhalb des Strahlungsbereichs
Die Stellwände seitlich und hinter dem Gerät dürfen nicht aus brennbaren Baustoffen
hergestellt, oder mit brennbaren Baustoffen verkleidet sein, sofern ein Abstand von
seitlich 40 cm* und hinten 30 cm unterschritten wird.
Der Seitenabstand zu Möbelteilen aus Holz oder Kunststoff muss ebenfalls 40 cm*
betragen (siehe Abb. 8).
* 60 cm nur bei Ausführung Calor S/A (ohne seitliche Strahlschutzbleche)
Bild 7
Bild 8
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