Allgemeine Garantiebedingungen - Olsberg Aracar Compact Instructions

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Allgemeine Garantiebedingungen

Geschäftseinheit Primärheiztechnik
Einleitung
Wir gratulieren Ihnen, dass Sie sich zum Kauf eines Olsberg-
Heizgerätes entschlossen haben. Wir unterziehen unsere
Produkte umfangreichen Qualitätskontrollen und stetigen
Fertigungsüberwachungen.
Die nachstehenden Bedingungen lassen die Rechte des
Endabnehmers aus dem Kaufvertrag mit seinem Vertrags-
partner (Verkäufer) wegen Sachmängeln unberührt.
Die erteilten Garantien sind freiwillige Zusatzleistungen
von Olsberg und haben nur für das Gebiet der Bundes-
republik Deutschland Gültigkeit.
1. Produktinformation
Dieses Produkt ist ein Qualitätserzeugnis. Es wird unter
Beachtung der jeweils gültigen Umweltgesetzgebungen
und den aktuellen technischen Erkenntnissen entwickelt,
konstruiert und sorgfältig gefertigt. Die eingesetzten
Materialien sind branchen- und handelsüblich und wer-
den ständig auf Einhaltung unserer Qualitätsvorgaben
geprüft.
2. Allgemeine Garantiebedingungen
Da es sich bei diesem Produkt, Ihrem Heizgerät (Stück-
holz- oder Pelletausführung), um ein technisches Gerät
handelt, sind für Verkauf, Aufstellung, Anschluss und
Inbetriebnahme besondere Fachkenntnisse erforderlich.
Deshalb dürfen Aufstellung, Montage, Anschluss, erste
Inbetriebnahme und Unterweisung des Endkunden nur
durch einen zuständigen Fachbetrieb unter der Beachtung
der bestehenden Vorschriften erfolgen.
Dieser Nachweis ist durch ein entsprechendes Inbetrieb-
nahmezertifikat zu führen. Bei Nichtvorlage dieses Zertifi-
kates kann Olsberg den Kunden von Garantieleistungen
ausschließen.
Die Garantiezeit beginnt im Zeitpunkt der Lieferung des
Produktes an den ersten Endkunden.
Garantieleistungen werden nicht für Ausstellungsgeräte,
die länger als ein Jahr in einer Ausstellung präsentiert wur-
den, gewährt. Geräte, die diesen Zeitraum überschritten
haben, gelten nicht als Neugeräte.
Die Verpflichtungen des Händlers aus dem Kaufvertrag
(Einzelvertrag des Kunden mit dem Fachbetrieb) sind
hiervon nicht berührt.
Für die Rechte aus dieser Garantie gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
3. Garantie
Vorbehaltlich nachfolgender Einschränkungen überneh-
men wir
3 Jahre Garantie für Kaminöfen der Marke Olsberg
auf
a) einwandfreie, dem Zweck entsprechende Werkstoff-
beschaffenheit und -verarbeitung
b) einwandfreie Funktion
des Produktes. Dies gilt jedoch nur bei Einhaltung der
auf dem Geräteschild angegebenen Leistungen, bei
Anschluss an die vorgeschriebene Betriebsspannung
und bei Betrieb mit der angegebenen Energieart bzw.
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mit den in der jeweiligen gerätespezifischen Aufstell- und
Bedienungsanleitung zugelassenen, vorgeschriebenen
Brennstoffen.
Für die Beständigkeit von Türscharnieren, Glas keramik
(nicht Glasbruch) und Ober flächen be schich tungen
(z.B. Gold, Chrom, ausgenommen Lackierung), elektro-
nische Bauteile und Bau gruppen garantieren wir zwei
Jahre.
Verschleißteile sind von der Garantie ausgeschlossen (sie-
he Abschnitt Verschleißteile).
4. Verschleißteile
Verschleißteile unterliegen einer natürlichen, ihrer Funktion
entsprechenden „ordnungsgemäßen" Ab nutzung. Dies
bedeutet, dass bestimmte Bauteile von Kaminöfen eine
Funktions- bzw. Nutzungsdauer haben können, die unter-
halb der Garantiefrist für das Gesamtgerät liegen kann.
Auf Verschleißteile gewähren wir Ihnen eine sechs-
monatige Werksgarantie.
Als Verschleißteile und vom Verschleiß betroffene Ele-
mente sind definiert:
- sämtliche feuerberührten Teile der
Brenn raum ausmauerung
- Dichtungen jeglicher Art
- Oberflächenbeschichtung und Lackverfärbungen durch
thermische Beanspruchung oder Überlastung
- Roste, Stehroste aus Stahlblech, Grauguss oder andere
Materialien
- Bedienungselemente (Türgriffe, Schiebergriffe, Rüttel-
rostgestänge oder andere Elemente)
- Glaskeramiken,
Glasdekorelemente
Ele men te)
- Oberflächenveränderungen der Glaskeramik durch un-
terschiedliche thermische Belastungen, hervorgerufen
durch Flammen oder Luft- oder Gasstromverwirbelungen,
wie z.B. Russfahnen oder angesinterte Flugasche an der
Scheibenoberfläche sind keine Mängel.
5. Erwerbsnachweis
Der Zeitpunkt der Übergabe des Gerätes ist durch Vor-
lage des Kaufbeleges, wie Kassenbeleg, Rech nung,
usw. und des vollständig ausgefüllten Olsberg-In be-
trieb nahmezertifikates
nachzuweisen.
sind, innerhalb der Garantiezeiträume Kunden dienst-
anforderungen nur mit dem ausgefüllten Formblatt
Kundendienstanforderung zulässig. Dieses Formblatt er-
hält Ihr Vertragspartner beim Olsberg-Kundendienst auf
telefonische Anforderung.
Ohne diese geführten Nachweise sind wir zu Leistungen
innerhalb der Garantiezeiträume nicht verpflichtet.
6. Ausschluss der Garantie
Wir übernehmen keine Garantie für Schäden durch
Transport (wie z.B. Glasbruch, Beschädigung der
Keramik, sonstige Beschädigungen, Beschädigungen des
Heizgerätes jeglicher Art hervorgerufen durch Transport).
Transportschäden sind unverzüglich an den anliefernden
Spediteur und an den Vertragspartner zu melden.
Wir übernehmen keine Garantie für Schäden und Mängel
an Geräten oder deren Anbauteilen, die durch über-
mäßige Beanspruchung, unsachgemäße Behandlung
(oder
andere
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