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Wenn das Produkt nicht korrekt gepflegt und gewartet wird, können nach einiger Zeit
negative Auswirkungen der wiederholten Aufbereitung in Erscheinung treten, die zu
Funktionseinbußen führen können.
Kontaktinformationen: Kontaktinformationen zur Rücksendung Ihrer Vorrichtung zwecks
regelmäßiger Wartung und zur Anfrage bezüglich regelmäßiger Inspektionen finden Sie im
Abschnitt „Wartung und Reparatur".
Zwecks routinemäßiger Kontrollen Ihres Produkts beachten Sie bitte die Abschnitte
„Inspektion" und/oder „Wartung".
Entsorgung der Vorrichtung
HINWEIS: Bei der Entsorgung dieses Instruments sind die Klinikrichtlinien einzuhalten.
Standardgarantie von Integra
INTEGRA LIFESCIENCES CORPORATION („INTEGRA") garantiert dem ursprünglichen Käufer nur, dass
jedes neue INTEGRA Produkt bei normaler Verwendung und Pflege für einen Zeitraum von einem Jahr
(außer wenn für Zubehörteile ausdrücklich anders angegeben) ab dem Lieferdatum durch INTEGRA
an den ursprünglichen Käufer, jedoch in keinem Fall über das auf dem Produktetikett angegebene
Verfallsdatum hinaus, frei von Herstellungsdefekten hinsichtlich Material und Verarbeitung ist.
• Chirurgische Instrumente sind garantiert frei von Material- und Verarbeitungsfehlern, wenn sie
ordnungsgemäß gewartet und gereinigt und bestimmungsgemäß verwendet werden.
• Jedes durch die Garantie gedeckte Produkt, das von INTEGRA im Rahmen eines Lease-,
Miet- oder Installationskaufvertrags platziert wird und während der Dauer eines solchen
Platzierungsvertrags Reparaturservice erfordert, wird gemäß den vertraglich festgelegten
Bedingungen repariert.
Wenn während der Garantieperiode oder der Dauer eines solchen Platzierungsvertrags ein durch die
Garantie gedeckter Defekt eintritt, muss der Käufer sofort das Hauptbüro von INTEGRA verständigen.
Wenn der Käufer die Bedingungen dieser Garantie in Anspruch nehmen möchte, muss das Produkt zum
Hauptbüro von INTEGRA zurückgeschickt werden. Das defekte Produkt sollte ordnungsgemäß verpackt
und mit im Voraus bezahltem Porto umgehend zurückgeschickt werden. Ein bei der Rücksendung an
INTEGRA eintretender Verlust oder Schaden ist das Risiko des KUNDEN. Im Rahmen dieser Garantie
ist INTEGRA ausschließlich für die Reparatur oder den Ersatz verantwortlich, und zwar nach alleinigem
Ermessen von INTEGRA und auf Kosten von INTEGRA gemäß diesen Garantiebestimmungen und
zutreffender Vereinbarungen.
IN KEINEM FALL IST INTEGRA HAFTBAR FÜR BEILÄUFIGE, INDIREKTE ODER FOLGESCHÄDEN ODER
SCHADENSERSATZ IM ZUSAMMENHANG MIT DEM KAUF ODER DER VERWENDUNG VON INTEGRA-
PRODUKTEN. Weiterhin gilt diese Garantie nicht für, und INTEGRA ist nicht verantwortlich für,
Verluste, die aus dem Kauf oder der Verwendung eines INTEGRA-Produkts entstehen, das von einer
anderen Person als einem autorisierten INTEGRA-Servicerepräsentanten repariert oder modifiziert
wurde, und zwar derart, dass nach Ermessen von INTEGRA seine Stabilität oder Zuverlässigkeit
beeinträchtigt wurde, oder das Missbrauch, Fahrlässigkeit oder Unfall ausgesetzt wurde oder
das für andere Zwecke als den in der von INTEGRA zur Verfügung gestellten Gebrauchsanleitung
beschriebenen verwendet wurde. DIESE EINGESCHRÄNKTE GARANTIE TRITT AN DIE STELLE
JEGLICHER SONSTIGER AUSDRÜCKLICHER ODER STILLSCHWEIGENDER GARANTIEN UND ALLER
ANDEREN VERPFLICHTUNGEN ODER HAFTUNGEN VON SEITEN DER FIRMA INTEGRA UND INTEGRA
ÜBERNIMMT KEINE WEITERE HAFTUNG UND BERECHTIGT KEINE VERTRETER ODER ANDERE
PERSONEN ZUR ÜBERNAHME VON WEITERGEHENDEN HAFTUNGSPFLICHTEN IN IHREM NAMEN IM
ZUSAMMENHANG MIT PRODUKTEN VON INTEGRA.
INTEGRA LEHNT SÄMTLICHE SONSTIGEN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN
GARANTIEN, EINSCHLIESSLICH ALLER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN DER MARKTFÄHIGKEIT
ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER EINE BESTIMMTE ANWENDUNG ODER
EINE GARANTIE FÜR QUALITÄT SOWIE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN
GEGENÜBER PATIENTEN AB. Keine Garantie oder Gewährleistung darf durch eine Handlung oder
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