Komponenten) keinerlei Material-, Konstruktions- oder Fabrikationsdefekte aufweist.
6.3. Treten während der Garantiezeit beim normalen Gebrauch Störungen auf und ist dies auf
fehlerhafte Konstruktion, Materialien oder Fabrikation zurückzuführen, wird ROINTE den
Handtuchtrockner je nach Ermessen und laut den im Folgenden aufgeführten Bedingungen
entweder reparieren oder ersetzen:
6.3.1. Die Garantie greift nur, wenn der originale, dem Käufer von der Verkaufsstelle
ausgestellte Garantieschein vorgelegt wird, und wenn aus ihm Seriennummer und Modell
des Handtuchtrockners (siehe Aufkleber mit den technischen Daten) sowie das Kaufdatum
hervorgeht. ROINTE behält sich das Recht vor, den Garantieservice einzustellen, wenn
diese Information nach dem Erstkauf des Produkts entfernt oder berichtigt wurde.
Die Original-Quittung oder -Rechnung wird nur dann als Kaufbeleg anerkannt, wenn sie der
Verkaufsstelle vorgelegt werden, die das Produkt vertrieben hat.
6.3.2. Die Garantie deckt lediglich die Fälle ab, denen Material-, Konstruktions- oder
Fabrikationsdefekte zugrunde liegen, und greift in keinem der im Folgenden aufgeführten
Schadensfälle:
6.3.2.1. Unsachgemäßer Gebrauch zu unüblichen Zwecken oder ohne die Anweisungen
von ROINTE bzgl. Gebrauch und Instandhaltung des Handtuchtrockners zu beachten,
sowie Anbringung oder Gebrauch ohne die technischen Vorschriften sowie geltenden
Sicherheitsbestimmungen zu beachten.
6.3.2.2. Reparaturen und Öffnen des Handtuchtrockners mittels nicht authorisierten
Personals.
6.3.2.3. Unvorhersehbare Ereignisse, die sich der Kontrolle von ROINTE entziehen, z. B.
Blitzschlag, Brand, Hochwasser, grober Unfug, etc.
6.3.2.4. Reparatur oder Ersatz im Rahmen dieser Garantie umfassen nicht den neuerlichen
Beginn der Garantiezeit.
Reparatur oder Ersatz im Rahmen dieser Garantie geschieht durch hergerichtete, funktional
gleichwertige Geräte. Die ausgemusterten defekten Teile bzw. Komponenten werden Eigentum
von ROINTE.
6.3.2.5. Diese Garantie beeinträchtigt weder die gesetzlichen Verbraucherrechte laut
den gültigen nationalen Gesetzen noch die die Verbraucherrechte gegenüber jenen der
Verkaufsstelle laut Kaufvertrag.
6.3.2.6. Bei Nichtvorhandensein einer gültigen, anwendbaren nationalen Gesetzgebung
stellt diese Garantie den einzigen Verbraucherschutz dar. ROINTE sowie seine Vertriebs-
und Verkaufsstellen übernehmen keinerlei Verantwortung für jegliche Schäden, die durch
das Verstoßen gegen eine für dieses Produkt bestehende geltende Norm zustande kommen
Europäische gesetzliche Bestimmung 2002/96/EC
Gemäß der europäischen gesetzlichen Bestimmung 2002/96/CE über die Entsorgung elektrischer und
elektronischer Geräte dürfen solche Geräte nicht in Behälter für Hausmüll entsorgt werden; sie müssen
gesondert eingesammelt werden, um die Wiederverwertung und Wiederaufbereitung ihrer Bestandteile
und Materialien zu optimisieren und die Belastung für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu re-
duzieren. Das Symbol mit der durchgestrichenen Mülltonne über einem horizontalen Balken ist auf allen
Produkten von ROINTE angebracht, um den Konsumenten an die Verpflichtung der Mülltrennung zur ge-
sonderten Abholung zu erinnern. Der Konsument muß sich mit der örtlichen Behörde oder dem Verkäufer
in Verbindung setzen, um sich über die vorschriftsmäßige Entsorgung seines Gerätes zu informieren.
33