Der Käufer erhält dann nähere Informationen zur Abwicklung
des Garantiefalls, z.B. wohin er das Produkt kostenfrei senden
kann und welche Unterlagen erforderlich sind.
Eine Inanspruchnahme der Garantie kommt nur in Betracht,
wenn der Käufer
- eine Rechnungskopie/Kaufquittung und
- das Original-Produkt
Beurer oder einem autorisierten Beurer Partner vorlegen kann.
Ausdrücklich ausgenommen von dieser Garantie sind
- Verschleiß, der auf normalem Gebrauch oder Verbrauch des
Produktes beruht;
- zu diesem Produkt mitgelieferte Zubehörteile, die sich bei
sachgemäßen Gebrauch abnutzen bzw. verbraucht werden
(z.B. Batterien, Akkus, Manschetten, Dichtungen, Elektroden,
Leuchtmittel, Aufsätze, Inhalatorzubehör);
- Produkte, die unsachgemäß und/oder entgegen der Bestim-
mungen der Bedienungsanleitung verwendet, gereinigt, ge-
lagert oder gewartet wurden sowie Produkte, die vom Käufer
oder einem nicht von Beurer autorisierten Servicecenter
geöffnet, repariert oder umgebaut wurden;
- Schäden, die auf dem Transportweg zwischen Hersteller und
Kunde bzw. zwischen Servicecenter und Kunde entstehen;
- Produkte, die als 2.Wahl-Artikel oder als gebrauchte Artikel
gekauft wurden;
- Folgeschäden, welche auf einem Mangel dieses Produktes
beruhen (es können für diesen Fall jedoch Ansprüche aus
Produkthaftung oder aus anderen zwingenden gesetzlichen
Haftungsbestimmungen bestehen).
Reparaturen oder ein Komplettaustausch verlängern in keinem
Fall die Garantiezeit.
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