EINBAUMASSEN
Ergänzende Anforderungen zum Integrieren (flaches Einbauen) eines Kochfelds (HI8071I).
- Das Kochfeld kann nur über einem Einzelschrank mit einer
Breite von mindestens 800 mm integriert eingebaut
werden.
- Nach dem integrierten Einbau muss das Kochfeld auf der
Unterseite für Servicearbeiten zugänglich bleiben.
Ein Schubfach oder Backofen unter dem Kochfeld muss
leicht zu entfernen sein.
- Diese Kochgeräte eignen sich vor allem für die Integration in
eine geflieste Arbeitsplatte oder eine Arbeitsplatte aus
Naturstein.
- Das Kochfeld ist bei der Integration nur seitlich vom Glas-
keramik-Kochfeld mit Kitt abgedichtet, nicht auf der
Unterseite. Dadurch bleibt das Glaskeramik-Kochfeld selbst
für eine eventuelle Auswechslung zugänglich. Dazu die
Auflagefläche in der Arbeitsplatte mit Klebeband, beispiels-
weise Malerband bekleben.
- Eventuelle Transportschäden melden, bevor das Kochfeld
abgedichtet wird. Danach werden diese Beschädigungen als
Folge der Einbauarbeiten betrachtet.
- Einbaubedingte Beschädigungen fallen nicht unter die
Garantie.
- Wasserschäden oder sonstige Schäden an der Arbeitsplatte, in
der das Kochfeld eingebaut ist, fallen nicht unter die
Garantie.
- Vor einem eventuellen Besuch des Servicetechnikers sind Teile
des Schrankinnern wie z.B. Schubladenkonstruktionen,
Fachböden, Fachgitter und Führungen zu entfernen.
- Der Servicedienst ist nur für Reparaturen und Servicearbeiten
am Kochfeld verantwortlich. Für die erneute Integration
(flaches Einbauen) müssen Sie sich an den Küchenfachhandel
wenden.
- Zum Abdichten des Glaskeramik-Kochfelds Kitt mit einer
Hitzebeständigkeit von mindestens 160 °C verwenden.
- Verwenden Sie zum Abdichten des Glaskeramik-Kochfelds in
Arbeitsplatten aus Naturstein einen speziell für diese
Materialien geeigneten Kitt. Dies in Zusammenhang mit der
Verfärbung von Naturstein etc.
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Installationsvorschrifte