Es muss ein Plan vorhanden sein, der Rettungsmaßnahmen für alle bei der Arbeit
möglichen Notfälle berücksichtigt.
Sollten Zweifel hinsichtlich des sicheren Zustands auftreten (z.B. starke Korrosion,
Blitzeinschläge) bzw. nach einem Absturz einer am
Person ist das Produkt der weiteren Benutzung zu entziehen, durch eine
sachkundige Person zu kontrollieren und ggf. schriftlich freizugeben.
Die Standfestigkeit des Befestigungsuntergrundes nach einem Absturz ist vor
Wiedermontage einer neuen Anschlageinrichtung bauseits zu kontrollieren.
Das Verbindungsmittel muss auch bei Verwendung von Auffangsystemen stets so kurz
wie möglich eingestellt sein, um die etwaige Freifallhöhe im Absturzfall auf ein
Minimum zu reduzieren. Es ist für die Sicherheit wesentlich die Lage des
Anschlagpunktes und die Art der Arbeitsausführung so zu wählen, dass der freie Fall
und die Absturzhöhe auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Idealerweise sollte
ein Sturz über die Absturzkante durch entsprechende Nutzung der PSAgA
völlig verhindert werden.
Wird die Anschlageinrichtung als Teil eines Auffangsystems verwendet, muss der
Benutzer mit einem Falldämpfer ausgestattet sein, der die maximalen dynamischen
Kräfte, die während eines Auffangvorgangs auf den Benutzer wirken, auf höchstens
6 kN begrenzt.
Positionieren Sie die Anschlageinrichtung am Gebäude so, dass bei einem Sturz über
die Dachkante maximal der Sturzfaktor 1 möglich ist.
Während des Gebrauchs ist auf sicheren Stand zu achten!
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Nichtbeachten dieser Gebrauchsanleitung, sowie
bei unvollständiger Dokumentation jegliche Regressforderungen ausgeschlossen sind.
Bei Unklarheiten während der Montage oder Nutzung des Systems muss der Hersteller
kontaktiert werden!
Am Zugang zum Sicherungssystem (z.B. Dachausstieg) sollte eine Betriebsanweisung
mit Informationen zu Lage und Nutzung der Anschlageinrichtungen angebracht
werden.
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