2.6
Personalqualifikation und -schulung
Alle Arbeiten dürfen nur von qualifiziertem und geschultem Fachpersonal ausgeführt werden, dass rechtlich
volljährig ist. Unbefugte Personen dürfen sich nicht im Bereich der Vakuumpumpe aufhalten und müssen
durch geeignete Maßnahmen vom Betreten des Gefahrenbereichs abgehalten werden.
• Sicherstellen, dass mit Tätigkeiten an der Maschine beauftragtes Personal vor Arbeitsbeginn diese Be-
triebsanleitung gelesen und verstanden hat, insbesondere Sicherheitshinweise für Aufstellung, Inbetrieb-
nahme, Wartungs- und Inspektionsarbeiten
• Verantwortungen, Zuständigkeiten und Überwachung des Personals sind durch den Betreiber zu regeln
• Folgende Arbeiten dürfen nur von technischem Fachpersonal ausgeführt werden, die für die ihnen über-
tragenen Aufgaben ausgebildet und unterwiesen wurden:
• Transport nur durch Spediteure
• Aufstellung, Inbetriebnahme, Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie Fehlersuche durch techni-
sches Fachpersonal (z. B. Schlosser, Mechaniker)
• Arbeiten an der Elektrik dürfen nur durch Elektrofachkräfte ausgeführt werden
• zu schulendes Personal und Laien dürfen nur unter Aufsicht von autorisiertem Fachpersonal Arbeiten an
der Maschine durchführen und müssen in einer Sicherheitseinweisung über mögliche Gefahren belehrt
worden sein
Fachpersonal:
Person, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie der einschlägigen Nor-
men die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.
Elektrofachkraft:
Fachpersonal, das eine elektrotechnische Fachausbildung erhalten hat und mit Arbeiten zur Errichtung, Be-
trieb und Instandhaltung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln vertraut ist.
Unbefugte Personen:
Unbefugte Personen sind Personen, die keine entsprechende Qualifikation, Schulung oder Unterweisung für
Arbeiten an der Vakuumpumpe nachweisen können. Als unbefugt gelten außerdem Personen, die aufgrund
ihrer körperlichen, geistigen oder gesundheitlichen Fähigkeiten nicht in der Lage sind, Gefahren zu erkennen,
die von der Vakuumpumpe ausgehen.
2.7
Persönliche Schutzausrüstung
Der Betreiber muss dafür sorgen, dass die erforderliche Schutzkleidung und Schutzausrüstung bei allen Ar-
beiten an der Anlage zur Verfügung stehen und vom Personal getragen werden. Die nationalen gesetzlichen
Regelungen und die nationalen arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften müssen beachtet werden.
Empfohlenen Schutzausrüstung:
Augenschutz benutzen
Schutzhandschuhe benutzen
Schutzschuhe benutzen
Gehörschutz benutzen
Prematic AG, Märwilerstrasse 43, 9556 Affeltrangen www.prematic.ch
www.gd-elmorietschle.com © Gardner Denver Schopfheim GmbH
Tel. 071 918 60 60, Mail: v-g@prematic.ch
Sicherheit
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