6. Gewährleistung / Warranty
Für berechtigte Sachmängel haftet WMF wie folgt:
Alle diejenigen Produkte oder Leistungen, die innerhalb der Verjährungsfrist einen Sachmangel aufweisen, sind
nach Wahl von WMF unentgeltlich nachzubessern oder neu zu erbringen, sofern die Ursache des Sachmangels
bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag.
Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Die Frist beginnt mit dem Gefahrübergang. Vorstehende Fristen
gelten nicht, soweit das Gesetz längere Fristen vorschreibt.
Der Käufer hat Sachmängel gegenüber WMF unverzüglich schriftlich zu rügen. Ersetzte Teile gehen in das
Eigentum von WMF über.
Zunächst ist WMF stets Gelegenheit durch Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Der
Käufer hat WMF den beanstandeten Gegenstand zur Verfügung zu stellen.
Keine Gewähr leisten wir:
für sämtliche Teile, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen. Hierzu gehören unter anderem Dichtungen;
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für Mängel, die auf Witterungseinflüssen, Kesselsteinansatz, chemischen, physikalischen, oder
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elektrochemischen Einflüssen beruhen, sofern sie nicht auf ein Verschulden der WMF zurückzuführen sind;
für Mängel, die durch Nichtbefolgen der Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Geräts
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(z.B. gemäß der WMF Bedienungsanleitung) entstehen;
für Mängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, durch das Nichtverwenden von WMF-
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Originalersatzteilen oder durch fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, sowie nicht für Folgen
unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des
Käufers oder Dritter.
Schadensersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von
Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der
groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten. /
WMF will be liable as follows for justified defects of quality:
All products or services that exhibit a defect of quality within the statutory period of limitation shall at the
option of WMF be repaired or replaced free of charge if the cause of the defect of quality occurred before the
passing of risk.
Claims for defects of quality become statute-barred in twelve months. The period commences at passing of risk.
The above periods do not apply if longer times are prescribed by law.
The customer must notify WMF promptly in writing of any defects of quality. Replaced parts become the
property of WMF.
In all cases, WMF shall first be given an opportunity of subsequent performance within an appropriate
time. The customer shall place the subject of the complaint at WMF's disposal.
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