2.4
Grundlegende Sicherheitshinweise
Betriebsanleitung dem Bedienungspersonal unbedingt aushändigen. Sie ist
für die richtige Handhabung und Wartung erforderlich. Bei Nichtbeachten
DE
besteht die Gefahr, dass Finger eingequetscht werden bzw. von Verletzun-
gen durch sich lösende Werkstücke.
2.5
Verpflichtung des Betreibers
Personal, das Tätigkeiten am Schraubstock verrichtet, muss die Betriebs-
anleitung, vor allem aber das Kapitel „Grundlegende Sicherheitshinweise"
gelesen haben. Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass der Schraubstock
immer nur in einwandfreiem Zustand betrieben wird.
Jede sicherheitsbedenkliche Arbeitsweise ist zu unterlassen.
EN
Umbauten und Veränderungen, die die Sicherheit des Schraubstocks
beeinträchtigen, sind nicht gestattet.
Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass nur autorisierte Personen an der
Maschine arbeiten.
Der Betreiber ist verpflichtet, den Schraubstock mindestens ein Mal pro
Schicht auf äußerlich erkennbare Schäden und Mängel zu prüfen und ein-
getretene Veränderungen ( einschließlich des Betriebsverhaltens ), die die
Sicherheit beeinträchtigen, sofort zu melden.
FR
2.6
Ausbildung des Personals
Installation / Wartung und Reparatur dürfen nur von ausgebildetem Fach-
personal ausgeführt werden.
Erfolgt die Bedienung durch nicht ausgebildetes Personal, so ist dieses
vorher durch Fachpersonal zu unterweisen.
2.7
Gewährleistung und Haftung
Garantie:
IT
1 Jahr, ab Auslieferungsdatum
Ausschlüsse:
Die Garantie für Ihren Schraubstock deckt keine Schäden, die aufgrund
folgender Ursachen entstehen:
▶
▶
▶
Achtung: Eigenmächtige Veränderungen beeinträchtigen die Sicherheit
ES
und führen somit zum Erlöschen der Betriebserlaubnis
6
Unsachgemäße oder unangemessene Wartung durch den Kunden
Nicht genehmigte Veränderungen oder Missbrauch
Beschädigungen oder sonstige Folgen aus Fehlbedienungen