Bedienung und Betrieb
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Bedienung und Betrieb
Prüfen Sie während des Betriebes gelegentlich die ordnungsgemäße Funktion der
Lineareinheit durch Sichtkontrolle.
Das Betriebs- und Aufsichtspersonal ist verpflichtet, die Lineareinheiten bzw. die
Maschinenanlage mindestens einmal pro Schicht auf äußerlich erkennbare Schäden und
Mängel zu überprüfen. Eingetretene Veränderungen (einschließlich des Betriebsverhaltens),
die die Sicherheit beeinträchtigen, sind sofort zu melden.
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Fehlbetrieb
Bei Fehlbetrieb ist der Betriebsablauf von Fachpersonal zu prüfen und ggf. die
Inbetriebnahme zu wiederholen. Beachten Sie besonders die Hinweise im Kapitel 5
"Inbetriebnahme" um Verletzungen und Schäden zu vermeiden.
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