Numatic RSB 140 Mode D'emploi page 17

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Pflege und Entsorgung von Li-Ion-Batterien
SCHADHAFTE BATTERIEN
Schadhafte Batterien dürfen auf keinen Fall in Innenräumen gelagert werden.
1.
Will der Kunde eine Batterie an einen Lieferanten zurücksenden, so muss das Abholen der
Batterie vom Lieferanten organisiert werden.
oder anderen Kurierdiensten zurückgesendet werden.
2.
Zeigt eine als schadhaft verdächtigte Batterie nach Rücksendung zum Lieferanten ODER an
einem Standort des Kunden Anzeichen von Schädigungen, wie Stoßspuren, Verbiegungen,
Blasenbildung, lose Teile oder Lecks, so darf sie auf keinen Fall zur Zustandsüberprüfung
vorgelegt werden. Sie ist als schadhaft anzusehen, weshalb die unter nachstehendem Punkt
8 beschriebenen Verfahren durchzuführen sind.
3.
Zeigt eine als schadhaft verdächtigte Batterie nach Rücksendung zum Lieferanten ODER
an einem Standort des Kunden keine Anzeichen von Schädigungen, wie Stoßspuren,
Verbiegungen, Blasenbildung, lose Teile oder Lecks, so kann sie zur Überprüfung ihres
Zustands vorgelegt werden, welche mittels eines von einer fachkundigen Personen
betriebenen geeigneten Batterieprüfgeräts erfolgen muss.
4.
Stellt sich bei der Prüfung heraus, dass die Batterie schadhaft ist, so sind die unter dem
nachstehendem Punkt 8 beschriebenen Verfahren durchzuführen.
5.
Wird die Batterie bei der Prüfung als betriebsfähig erkannt, so kann unter Beobachtung ein
einziger Ladezyklus mit dem geeigneten Numatic Ladegerät versucht werden.
6
Wird die Batterie bei diesem Ladezyklus richtig geladen, so kann sie als gut betrachtet
werden.
7.
Wird die Batterie bei dem einzigen Ladezyklus nicht richtig geladen, so ist sie als
schadhaft anzusehen, wonach die unter nachstehendem Punkt 8 beschriebenen Verfahren
durchzuführen sind.
Auf keinen Fall dürfen weitere Ladeversuche unternommen werden.
Schadhafte Batterien dürfen auf keinen Fall in Innenräumen gelagert werden.
8.
Zum Entladen ist die schadhafte Batterie in einen Behälter mit Salzwasser zu legen. Dieser
Behälter muss mindestens 25 Liter Salzwasser enthalten, dessen Konzentration einer
Lösung von 15 g gewöhnlichem Salz in einem Liter Wasser entsprechen sollte. Der Behälter
muss mit einem geschlossenen verriegelten Deckel abgedeckt, jedoch nicht abgedichtet sein.
Die Batterie muss vollständig, mindestens 100 mm unter dem Wasserspiegel eingetaucht,
mindestens 2 Wochen lang im Salzwasser gelassen werden. Nach vollständigem Entladen ist
das Wasser als gefährlicher Abfall zu entsorgen.
9.
Die schadhafte Batterie kann dann in einem verriegelten Batterieabfall-Behälter aufbewahrt
werden. Dieser Behälter sollte aus Kunststoff oder mit Kunststoff beschichtet sein und von
Gebäuden entfernt und, mittels geeigneter Warnschilder als Batterieabfälle enthaltend
gekennzeichnet, abgestellt werden.
10.
Die Batterien sollten dann unter Befolgung der Abfallvorschriften des jeweiligen Landes an
eine Abfallannahmestelle abgeliefert werden.
Befolgen Sie bitte alle festgelegten Sicherheitsrichtlinien.
ACHTUNG
Schadhafte Batterien dürfen nicht mit der Post
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